Der Ausschussvorsitzende gibt einleitende Worte zum Thema.

 

Frau Dr. Gelinek erklärt, dass die Bedarfsabfrage deutlich zeigt, dass Nachfragen vorhanden sind. Es wurden mit allen Gespräche gesucht, welche in oder in der Nähe der Hansestadt Stralsund über Sporthallen– und flächen verfügen.

Herr Tuttlies macht deutlich, dass es nach zähen Verhandlungen zu einer Einigung über die Nutzung der Sporthalle des Berufsförderungswerkes gekommen ist.

Es wurde ein Vertragsentwurf erarbeitet, der vorsieht, dass die Halle von Montag – Freitag ab den frühen Nachmittagsstunden bis 22:00 Uhr genutzt werden kann.

 

Da der Haushalt 2024 noch nicht genehmigt ist, wurde mit dem Berufsförderungswerk eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2024 – 31.07.2025 ausgehandelt. Überdies kann so ein ganzes Schuljahr vorgeplant werden.

Um Einnahmen zu generieren, sollen die Hallenzeiten ausschließlich an Erwachsene vergeben werden. Sollten alle Zeiten vergeben werden können, ist von Einnahmen von ca. 10.000 EUR auszugehen.

 

Herr Philippen erkundigt sich, wie der Zugang zur Halle geregelt wird und wer den Hallenwart stellt.

Diesbezüglich führt Herr Tuttlies aus, dass dazu verschiedene Regelungen getroffen werden sollen. Im Eingangsbereich der Sporthalle des Berufsförderungswerkes soll ein den Vereinen bekanntes Schließsystem verbaut werden. Die Halle selbst wird durch den Hallenwart des Berufsförderungswerkes betreut. Es werden auch Vereinbarungen zu kleineren Reparaturen und zur Haftung getroffen. 

 

Herr Kinder bedankt sich für die erfolgreichen Verhandlungen der Verwaltung und schließt den Tagesordnungspunkt.