Herr Tuttlies stellt die Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Errichtung eines Sportbades in Stralsund anhand einer Präsentation vor. Es erfolgen noch redaktionelle Änderungen in der Studie, bevor diese den Mitgliedern des Ausschusses ausgehändigt wird.

 

Er merkt an, dass bereits im Jahr 2016 eine Studie vorgenommen wurde. Dies ist nun die Fortschreibung. Es wird davon ausgegangen, dass die Schwimmhalle auf städtischen Eigentum errichtet wird, sodass keine Kosten für den Kauf eines Grundstückes anfallen.

 

Er stellt die 3 Varianten und deren Unterscheidung vor (Mini, MiDi und das Maxi Becken).

 

Weitere Bestandteile der Machbarkeitsstudie sind unter anderem der Erläuterungsbericht, Arten der Wärmeversorgung, Kombinationsmöglichkeiten, Anmerkungen der Studienersteller.

 

Herr Tuttlies verdeutlicht, dass lediglich die Kostenberechnung der drei Varianten in Auftrag gegeben wurde. Als nächster Schritt ist die Suche nach einem geeigneten Standort unter Berücksichtigung der Infrastruktur geplant. Laut Herrn Tuttlies würde der gesamte Planungsprozess bis zum Baubeginn ca. 20 Monate betragen.

 

Hinsichtlich der jährlichen Betriebsfolgekosten der drei Varianten teilt Herr Tuttlies mit, dass diese Berechnung sich als sehr umfangreich darstellt. Es gab diesbezüglich vom Planungsbüro detaillierte Nachfragen, sodass die Berechnung sich noch in Bearbeitung befindet. Die Verwaltung schlägt vor, in der Ausschusssitzung im Mai diese Kostenaufstellung vorzustellen. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Miseler merkt Herr Tuttlies an, dass es nur eingeschränkt Fördermittelprogramme gibt. Zudem sei es meist eine Festbetragsfinanzierung, sodass anfallende Mehrkosten der Bauherr zu tragen hat.

 

Herr Klingschat ist erstaunt über die unterschiedlichen Baukosten der Variante 1 und 2.

Herr Tuttlies merkt an, dass dies den Bauwerkskosten und der Konstruktion geschuldet ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kinder hinsichtlich des steuerlichen Querverbunds merkt Herr Tuttlies an, dass die Hansestadt Stralsund mit den Stadtwerken Stralsund einen guten Partner an der Hand hat. Jedoch ändert dies nichts an den hohen Baukosten einer Schwimmhalle. 

 

Sobald die Änderungen in die Machbarkeitsstudie eingeflossen sind, stellt die Verwaltung die Studie zur Verfügung.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.