Herr Lindner geht auf die Thematik Küstenabbrüche insbesondere am KGV „Am Bodden“ e.V. ein. Dahingehend gab es Gespräche der Beteiligten mit der Verwaltung. Zudem sei die Angelegenheit in der Bürgerschaft thematisiert worden. Seitens der Verwaltung wurde zugesichert, dass eine Machbarkeitsstudie erarbeitet und vorgelegt werde. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass bislang keine Ergebnisse vorliegen und er erkundigt sich nach dem Sachstand.

 

Herr Kobsch führt zu einer Stellungnahme der Bauaufsicht aus, dass für eine Aktualisierung des Gutachtens aus 2011 für die Kliffkante eine neue Vermessung beauftragt worden sei. Nach der Sturmflut, die Abbrüche des Kliffs bzw. Auskolkungen des Klifffußes hervorrief, sei die Vermessung nochmals aktualisiert worden. Die auch bereits 2023 beauftragte Firma Baugrund Stralsund sei derzeit an der Bearbeitung der Aktualisierung des damaligen Gutachtens. Nach derzeitiger Einschätzung werde das Gutachten Ende Februar, spätestens aber im März 2024 fertiggestellt sein.

Die Bauaufsicht beabsichtige anschließend zeitnah, im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit der Abteilung Liegenschaften, dem Vorstand des KGV „Am Bodden“ e.V. und der Baugrund Stralsund GmbH, eine Vorstellung des Gutachtens und der daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

 

Herr Brüssow als Vorsitzender des KGV „Am Bodden“ e.V. zeigt sich mit den Ausführungen nicht zufrieden. Diese seien nicht hinnehmbar. Er erwartet von der Hansestadt Stralsund, dass Maßnahme getroffen werden, z.B. Setzen von Buhnen.

Er geht detailliert auf den Abriss von Treppen, Bootsschuppen sowie Fundamenten und Rohren ein. Diese hätten dem Hang eigentlich Stabilität gegeben.

Von Pflanzungen im Zuge einer Renaturierungsmaßnahme sei nichts zu erkennen.

Herr Brüssow kritisiert, dass 96 gesunde Bäume gefällt wurden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lindner konkretisiert Herr Brüssow, dass es im Jahr 2010 eine Ausschreibung der Hansestadt Stralsund zu Renaturierungsmaßnahmen als Kompensation für das Strandbad gegeben habe. Die Ausführungen seien im Zeitraum 2010/2011 erfolgt.

Herr Brüssow bezweifelt den Sinn der Maßnahme und kritisiert die Art der Durchführung.

 

Herr Kobsch gibt die Ausführungen von Herrn Bogusch zur Thematik wieder:

Die Kliffkante sei ein aktives Kliff. Jahrzehntelang hätten kontinuierlich Abbrüche an der Kliffkante stattgefunden. Diese Abbrüche entstehen durch Abtragung bei Wellenschlag, aber häufig auch bei stark mit Wasser gesättigten Böden an der Kliffkante. Dies war z.B. ursächlich für die Abbrüche bei den Kreidefelsen auf Rügen.

Sämtliche Regenwasserableitungen, die per Leitung gebündelt über die Kliffkante abgeleitet werden und somit zur Ausspülung beitragen, kamen von der Gartensparte (Entwässerung der angrenzenden Lauben und Regenwasserleitung vom Hauptweg in das Kliff). Die im Kliff endenden Leitungen wurden seinerzeit durch die REWA benebelt, die meisten Leitungen waren dicht. Nur an einer Stelle konnte eine Verbindung zum Hauptweg der Sparte nachgewiesen werden. Die von dem Kleigartenverein behauptete Entwässerung von der Straße Am Bodden in das Kliff konnte nicht nachgewiesen werden.

Zudem sind Bootsschuppen, Treppenanlagen etc. keine geeigneten Mittel zum Küstenschutz. Es habe auch vor dem Abriss große Küstenabbrüche gegeben, kurz vor Beginn der Abbrucharbeiten sei z.B. ein großer weit verwurzelter Baum komplett abgerutscht. Die besondere Problemlage entsteht vielmehr dadurch, dass der Abbruch mittlerweile soweit fortgeschritten ist, dass die Lauben bedroht sind und hätte auch ohne Abbruch der Schuppen und Treppenabgänge bestanden.

Alle Bootsschuppen und Treppenanlagen waren ohne Genehmigung auf dem Grundstück der Hansestadt Stralsund errichtet worden. Die Stadt hätte den Rückbau durch die Eigentümer verfügen müssen.

Die genannte Beseitigung erfolgte im Zuge der Arbeiten am Strandbad. Für die Strandaufspülung im Strandbad entstand eine Kompensationspflicht. Die Kompensation musste im Küstenbereich erfolgen, es konnten also nicht an anderer Stelle einfach Bäume gepflanzt werden. Der Abbruch der Schuppen und Treppenabgänge war die einzige Kompensationsmaßnahme, die vorhanden und innerhalb der vorgegebenen Zeit umsetzbar gewesen ist. Ohne die Ausgleichsmaßnahme hätte die Maßnahme Strandbad nicht umgesetzt werden können.

Zuständig für den Küstenschutz sei das StALU. Der Küstenschutz erfolgt allerdings nur bei dahinterliegender Wohnbebauung, Kleingärten zählen nicht dazu.

Es wurde eine Untersuchung beauftragt, ob und welche Maßnahmen zum Küstenschutz zulässig sind. Die Ergebnisse liegen leider immer noch nicht vor. Gemäß Telefonat mit der Fa. Umweltplan werden die Ergebnisse Ende März 2024 übergeben.

 

Für Herrn Dr. von Bosse erscheint der Abriss von Treppenaufgängen und Bootsschuppen als Kompensation nicht nachvollziehbar. Er erfragt, warum in dem Zusammenhang 96 Bäume gefällt wurden.

 

Da seitens der Verwaltung keine konkrete Aussage getroffen werden kann, bietet Herr Dr. von Bosse an, über seine Fraktion die Frage im Zuge einer kleinen Anfrage beantworten zu lassen.

 

Für Herrn Brüssow sei es zudem unverständlich, dass Fördermittel des Bundes zum Küstenschutz nicht abgerufen werden. Er kritisiert das ausbleibende Handeln der Hansestadt Stralsund in dem Punkt.

 

Herr Kobsch verweist dahingehend auf die Zuständigkeit des StALU und die fehlende Möglichkeit der Einflussnahme durch die Hansestadt Stralsund.

 

Herr Lindner erkundigt sich, ob der Verein im Vorfeld der Maßnahmen im Jahr 2010 beteiligt wurde. Nach seiner Kenntnis sei es üblich, dass es zunächst Aufforderungen zum Rückbau gebe.

 

Herr Brüssow berichtet, dass es seinerzeit ein Schreiben der Hansestadt Stralsund gab. Es wurde darauf hingewiesen, dass nur die Bauten, die der Sicherung des Hangs dienen, verbleiben. Daher sei es für ihn weiterhin nicht nachvollziehbar, dass die Fundamente entfernt wurden, die aus seiner Sicht die Standsicherheit gewährleistet haben.

 

Herr Lindner stellt fest, dass es sich um eine komplexe Angelegenheit handele und bittet um Vorschläge zum weiteren Umgang mit der Thematik.

 

Herr Brüssow schlägt vor, die Thematik zur nächsten Sitzung erneut zu beraten. Er werde dahingehend auch Bildmaterial vorbereitend zur Verfügung stellen.

 

Herr Dr. von Bosse regt an, einen Vertreter des StALU einzuladen. Darüber hinaus weist er auf das Recht der Anfrage an das StALU nach Informationsfreiheitsgesetz hin.

 

Herr Kobsch bietet ein klärendes Gespräch zwischen ihm, Herrn Bogusch und Verantwortlichen des betroffenen Kleingartenvereins an.

 

Herr Lindner stellt klar, dass der Ausschuss ebenfalls an den sachlichen Zusammenhängen interessiert ist. Bislang liegen keine Ergebnisse vor. Es sei Aufgabe des Stadtkleingartenausschusses, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Aus seiner Sicht sollte eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses ausschließlich zu dieser Thematik stattfinden.

 

Herr Dr. von Bosse begrüßt den Vorschlag einer zusätzlichen Sitzung. Gleichwohl sollten alle bislang vorgetragenen Anregungen bzw. Vorschläge aufgegriffen werden.

 

Herr Lindner stellt die Durchführung einer zusätzlichen Sitzung zur Thematik unter Hinzuziehung von Vertretern der Verwaltung sowie des StALU zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Einstimmig zugestimmt

 

Ein geeigneter Termin zur Durchführung der Sitzung wird zwischen dem Ausschussvorsitzenden und der Geschäftsführung des Ausschusses abgestimmt. Die Mitglieder des Ausschusses werden nachfolgend entsprechend in Kenntnis gesetzt.

Vorbereitend ist durch Herrn Brüssow der Geschäftsführung des Ausschusses Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Lindner beendet den Tagesordnungspunkt.