Frau Graf merkt an, dass die Tore in den Vereinen verschlossen sind und erkundigt sich nach Regelungen/Lösungsansätzen im Falle eines erforderlichen Rettungseinsatzes durch den Notarzt.

 

Für den KGV „Frohes Schaffen“ e.V. teilt Herr Döring mit, dass ein Schlüssel zu der Schrankenanlage an die Feuerwehr übergeben wurde. Grundsätzlich sei es jedoch jedem Verein selbst überlassen, wie er mit der Thematik verfahre.

 

Herr Kobsch entgegnet, dass die Krankenwagen von unterschiedlichen Dienstleistern eingesetzt werden. Daher sei es keine abschließende Lösung, dass der Schlüssel bei der Feuerwehr hinterlegt wird.

 

Herr Lindner berichtet, dass es lange Röhren gibt, die oftmals an öffentlichen Gebäuden verbaut sind. Dafür haben die Rettungsdienste einen Generalschlüssel.

 

 

Herr Meyer geht auf die zunehmende Ablagerung von Müll an Kleingartenanlagen ein.

 

Herr Lindner verweist auf die Zuständigkeit der jeweiligen Kleingartenvereine. Er regt im Bedarfsfall an, die Mängel-App zu nutzen. Durch die Hansestadt Stralsund werden nachfolgend entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Den Kreisverband sehe er dahingehend nicht in der Pflicht.

 

Herr Brüssow teilt mit, dass der Kreisverband bei Bekanntwerden von Problemen ggf. an die Verantwortlichen der einzelnen Vereine herantritt.

 

 

Herr Döring erkundigt sich nach Abstandsregelungen von Windrädern zu Kleingartenvereinen und Wohngebieten.

 

Herr Kobsch stellt fest, dass sich die Frage auf eine Windkraftanlage westlich des KGV „Frohes Schaffen“ e.V. beziehe, konkret handele es sich um ein Repowering. Die planungsrechtliche Zuständigkeit liege nicht bei der Hansestadt Stralsund. Gleichwohl bietet er an, die Abstandsflächen bei der Genehmigungsbehörde zu erfragen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende beendet den Tagesordnungspunkt und verabschiedet die Öffentlichkeit.