Herr Haack ist der Auffassung, dass die Einnahmen, die durch das Anpassungsverfahren deutlich geringer ausfallen, vollständig in den Haushalt der Hansestadt fließen sollten. Notwendige Infrastrukturmaßnahmen müssen generell über den Haushalt abgedeckt werden, es sollte aber kein Automatismus geschaffen werden. 

 

Herr Miseler ist ähnlicher Auffassung auch, weil zum Zeitpunkt des Antrages andere Voraussetzungen vorgelegen haben.

 

Er erfragt den aktuellen Sachstand zu den Garagenpachten. Dazu teilt Herr Kobsch mit, dass gegenüber 1.740 Garagennutzern die Erhöhung ausgesprochen wurde. Dies hatte zur Folge, dass ca. 300 Garagennutzer ihren Vertrag gekündigt haben. Ungefähr ein Drittel der Nutzer sind auch Eigentümer der Garage. In der 10. Kalenderwoche sollen die Äderungsschreiben an die Garagennutzer verschickt werden.

 

Weiter informiert Herr Kobsch, dass das erneute Schreiben des Bürgerbeauftragten fristgerecht beantwortet, seine Auffassung von der Verwaltung aber nicht geteilt wird. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Borbe erklärt der Abteilungsleiter, dass es sehr wenige Betroffene gibt, die auf Grund des geringeren Entgeltes die Kündigung zurücknehmen würden. Wenn die Garage noch nicht neu vergeben ist, wird diese den ehemaligen Nutzern angeboten.

 

Herr Haack lässt darüber abstimmen, dass der Ausschuss der Bürgerschaft empfiehlt den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

 

Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung empfiehlt der Bürgerschaft, den Antrag DAn 0005/2023 nicht weiter zu verfolgen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft wird über das Beratungsergebnis informiert.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.

 

 

 

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen