Herr Lange gibt einführende Worte in das Thema.

 

Frau Dr. Gelinek führt aus, dass im Haushaltsplan 2024 unter anderem finanzielle Mittel für die Unterhaltung der zentralen Gebäude sowie der Außenanlagen einkalkuliert wurden. Weitere finanzielle Ressourcen sind für die Instandsetzung des Schiffliftes sowie der Kräne veranschlagt.

Darüber hinaus wird mit dem Haushaltsplan 2024 der weitere Umbau/ die weitere Anpassung der technischen Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt.

 

Frau Dr. Gelinek gibt den Hinweis, dass die Nebenkosten besser auf die Pächter umgelegt werden können, sodass im Haushaltsansatz 2024 geringere Kosten für Strom und Gas vorzufinden sind.

 

Herr Miseler hinterfragt die Haushaltsposition zum Erwerb von bebauten Grundstücken zum vollständigen Betreiben des Schiffliftes.

 

Herr Dr. Raith entgegnet, dass sich die Fläche des Schiffliftes nicht im vollständigen Besitz der Hansestadt Stralsund befindet. Er erörtert, dass beispielweise die 3. Plattform über der Wasserfläche liegt und somit Bestandteil der Bundeswasserstraße ist und somit im Bundesbesitz ist. Für die 3. Plattform ist ein langfristiger Pachtvertrag geschlossen, dennoch besteht das Streben, die Plattform käuflich zu erwerben, um den Erhalt des Schiffliftes langfristig zu sichern.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Philippen erörtert Frau Dr. Gelinek die erfolgte Netzauftrennung in den Bereichen Strom und Wasser. Ausstehend ist derzeitig noch der Einbau des Zählers im Schiffslift zur entsprechenden Abrechnung gegenüber den Pächtern. Im Dezember 2023 wurde ein Stromzähler in die Kompressorstation eingebaut, um die Verwendung der Druckluftringleitung abzurechnen.

 

Herr Philippen erfragt angesichts der bekannten Probleme eine mögliche Erneuerung des Krans am Schiffslift.

 

Frau Dr. Gelinek teilt mit, dass die defekten Steuerelemente des Krans zunächst keine vollständige Erneuerung erfordern. Da der Kran aufgrund der Defekte in seiner ursprünglichen Kapazität eingeschränkt ist, soll jedoch eine Reparatur erfolgen. Sie fügt an, dass, sofern keine Ersatzteilbeschaffung in den nächsten Jahren möglich ist, eine Grundinstandsetzung oder eine Erneuerung unabdingbar ist.

In diesem Zusammenhang informiert Frau Dr. Gelinek über die Nutzung zusätzlicher mobiler Kräne von einigen Pächtern.

 

Außerdem nimmt Frau Dr. Gelinek Bezug auf den Verkauf eines Krans im Jahr 2023

Dahingehend führt sie aus, dass dieser nur bestimmte Bereiche der Helling befahren konnte und wirtschaftlich nicht tragbar gewesen wäre.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Werner erörtert Herr Dr. Raith ausführlich die geltenden Abschreibungsrichtlinien nach dem Bilanzrecht. Den Richtlinien zur Folge sind für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Umbuchungen notwendig.

 

Herr Lange merkt an, dass die Fraktion LINKE./SPD den Haushalt noch nicht beraten hat. Aus diesem Grund wird er sich der Abstimmung enthalten.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage B 0096/2023 abstimmen.

 

 

Der zeitweilige Ausschuss für Volkswerft empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0096/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 


Abstimmung: 3 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            6 Stimmenthaltungen