Frau Behrendt verweist auf die Zuarbeit, welche den Unterlagen beiliegt. Außerdem äußert sie sich zu der Anpassung der Musikschulgebühren im letzten Jahr durch Beschluss der Bürgerschaft. Die Verwaltung hatte sich aus verschiedenen Gründen gegen eine höhere Gebühr für auswertige Schülerinnen und Schüler ausgesprochen.

 

Weiterhin wird die Musikschule nicht nur als lokale Einrichtung betrachtet, sondern durchaus als überregional. Zu bedenken gilt außerdem, dass die Arbeit des Orchesters auch von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis profitiert.

 

Zu den beiden Prüfaufträgen erklärt die Leiterin des Amtes 40, dass der Wohnort bereits in der Satzung geregelt und benannt ist, was aus Sicht der Verwaltung eine Satzungsänderung entbehrlich macht.

 

Nach Einschätzung des Rechtsamtes ist ein Auswertigenzuschlag unzulässig, ein Einheimischenabschlag wäre aber denkbar.  

 

Bevor das Prüfergebnis zu einer Vorlage dargestellt wird bittet Frau Behrendt um ein Meinungsbild des Ausschusses, ob eine Anpassung der Satzung gewünscht ist. Sie macht auch deutlich, dass eine Anpassung Ressourcen bindet und Zeit in Anspruch nimmt.

Die geschätzten Mehreinnahmen belaufen sich auf ca. 5.000 – 6.000 € jährlich. 

 

Frau Bartel teilt für ihre Fraktion mit, dass diese den Antrag ablehnt. 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI lehnt den Antrag ebenfalls ab.

Die CDU/FDP-Fraktion ist noch zu keinem Ergebnis gekommen, allerdings merkt Herr Ruddies an, dass in der derzeitigen Haushaltslage auch kleine Beträge geachtet werden sollten. Die Fraktion Bürger für Stralsund hat ebenfalls noch Beratungsbedarf.

 

Frau Bartel spricht sich dafür aus, dass eine Entscheidung im Ausschuss für Finanzen und Vergabe am 30.01.2024 getroffen werden sollte.

 

Herr Spitz ergänzt, dass die Landesförderung für die Musikschule in den Jahren 2024 / 2025 jeweils um 20.000 € aufgestockt wird und die Einnahmesituation um 10 % gesteigert werden konnte, was zu einer verbesserten Kostendeckung führt.

 

Frau Bartel schließt den Tagesordnungspunkt und verweist auf die Entscheidung des Ausschusses für Finanzen und Vergab in der nächsten Woche.