Sitzung: 17.09.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau
Lewing erteilt Herrn Bents das Wort.
Herr Bents erläutert, ausgehend von den gesetzlichen
Grundlagen und hier insbesondere dem Kommunalprüfungsgesetz M-V, die
pflichtigen und freiwilligen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes und nennt
beispielhaft nachfolgende Schwerpunkte:
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aktuell die Prüfung der Eröffnungsbilanz
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die Prüfung der Jahresabschlüsse
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die Prüfung von Verwendungsnachweisen hinsichtlich
der zweckentsprechenden und fristgerechten Inanspruchnahme von Fördermitteln
des Landes, des Bundes und der EU
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Sonderprüfungen auf Veranlassung des
Amtes, insbesondere die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung und die
Beachtung rechtlicher Vorgaben durch die Verwaltung
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Kassenprüfungen, z. B. ob die Bücher
ordnungsgemäß geführt werden oder ob Zahlungsfälligkeiten eingehalten werden
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Vergabeprüfungen, insbesondere ob die
Auswahl des Vergabeverfahrens ordnungsgemäß erfolgte, ob dieses korrekt
dokumentiert und das Rechnungsprüfungsamt beteiligt wurde.
Er hebt hervor, das jeder Prüfer seine ihm lt.
Dienstverteilungsplan zugewiesenen Aufgaben unabhängig wahrzunehmen hat und
dabei nicht an Weisungen gebunden ist. D. h. Zeit, Intensität, Art und Weise
der Prüfung sowie Inhalt des Prüfberichtes stehen im Ermessen des Prüfers.
Nach Aufforderung von Herrn Bents stellen sich
nacheinander die Mitarbeiter/innen des Rechnungsprüfungsamtes Frau Ehrke, Frau
Riedel, Herr Sachon und Herr Tramp unter Darlegung ihrer Prüfbereiche und
–aufgaben vor.
Anschließend geht Herr Bents auf die besondere
Stellung des Rechnungsprüfungsamtes in der Verwaltung und das Verhältnis zur
Bürgerschaft und zum Rechnungsprüfungsausschuss ein. Er hebt hervor, dass das
Rechnungsprüfungsamt organisatorisch dem Dezernat I Oberbürgermeister
zugeordnet ist, fachlich und rechtlich jedoch der Bürgerschaft untersteht. Das
Rechnungsprüfungsamt informiert den Rechnungsprüfungsausschuss auf jeder
Sitzung über durchgeführte Prüfungen und deren Ergebnisse. Er führt weiter aus,
dass die Bürgerschaft jedes Jahr schriftlich mit dem Rechenschafts- und
Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Wahrnehmung der
Prüfaufgaben informiert wird.