Frau Lewing erteilt Herrn Bents das Wort.

Herr Bents erläutert, ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen und hier insbesondere dem Kommunalprüfungsgesetz M-V, die pflichtigen und freiwilligen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes und nennt beispielhaft nachfolgende Schwerpunkte:

-       aktuell die Prüfung der Eröffnungsbilanz

-       die Prüfung der Jahresabschlüsse

-       die Prüfung von Verwendungsnachweisen hinsichtlich der zweckentsprechenden und fristgerechten Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes, des Bundes und der EU

-       Sonderprüfungen auf Veranlassung des Amtes, insbesondere die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung und die Beachtung rechtlicher Vorgaben durch die Verwaltung

-       Kassenprüfungen, z. B. ob die Bücher ordnungsgemäß geführt werden oder ob Zahlungsfälligkeiten eingehalten werden

-       Vergabeprüfungen, insbesondere ob die Auswahl des Vergabeverfahrens ordnungsgemäß erfolgte, ob dieses korrekt dokumentiert und das Rechnungsprüfungsamt beteiligt wurde.

Er hebt hervor, das jeder Prüfer seine ihm lt. Dienstverteilungsplan zugewiesenen Aufgaben unabhängig wahrzunehmen hat und dabei nicht an Weisungen gebunden ist. D. h. Zeit, Intensität, Art und Weise der Prüfung sowie Inhalt des Prüfberichtes stehen im Ermessen des Prüfers.

 

Nach Aufforderung von Herrn Bents stellen sich nacheinander die Mitarbeiter/innen des Rechnungsprüfungsamtes Frau Ehrke, Frau Riedel, Herr Sachon und Herr Tramp unter Darlegung ihrer Prüfbereiche und –aufgaben vor.

 

Anschließend geht Herr Bents auf die besondere Stellung des Rechnungsprüfungsamtes in der Verwaltung und das Verhältnis zur Bürgerschaft und zum Rechnungsprüfungsausschuss ein. Er hebt hervor, dass das Rechnungsprüfungsamt organisatorisch dem Dezernat I Oberbürgermeister zugeordnet ist, fachlich und rechtlich jedoch der Bürgerschaft untersteht. Das Rechnungsprüfungsamt informiert den Rechnungsprüfungsausschuss auf jeder Sitzung über durchgeführte Prüfungen und deren Ergebnisse. Er führt weiter aus, dass die Bürgerschaft jedes Jahr schriftlich mit dem Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Wahrnehmung der Prüfaufgaben informiert wird.