Frau Gutsmuths gibt einen Ausblick, welche sozialen Einrichtungen auch in diesem Jahr von der Stadt unterstützt werden. Darunter sind das Mehrgenerationenhaus, die KISS, die Tafel und auch das Fest der Generationen. Zur reinen Verwaltungstätigkeit führt die Abteilungsleiterin aus, dass die Abteilung für soziale Angelegenheiten aufgrund der Wohngeldreform zusätzliches Personal eingestellt hat, dies aber schon im Jahr 2023.

Derzeit beziehen über 2.000 Haushalte Wohngeld.

Neben dem Teilhaushalt 7 sind auch die unter Teilhaushalt 8 aufgeführten Tageseinrichtungen (Kita, Kindertagespflege) zu betrachten. Hier sind fast 10 Mio. € veranschlagt, da das Land für jedes betreute Kind eine Pauschale festgelegt hat.

Außerdem ist im Teilhaushalt 8 die Unterstützungsleistung für die stadtteilorientierte Arbeit zu finden. Die stadtteilorientierte Arbeit soll zunächst für fünf Jahre unterstützt werden, dem entsprechend wurden Gelder für die 4 Stadtteile veranschlagt.

Weiterhin werden die Schul- und auch die Jugendsozialarbeiter mit einem Personal- und Sachkostenzuschuss unterstützt.

Der finanzielle Zuschuss und auch die Sachkosten für die Schulsozialarbeiter sind im Teilhaushalt 10 aufgeführt.

 

Auf Nachfrage von Frau Friesenhahn erklärt Frau Gutsmuths, dass der Pauschalbetrag für die Betreuung von Kindern in Tagespflegeeinrichtungen vom Land festgelegt wird und von der Kommune zu tragen ist.

 

Weiterhin erklärt die Abteilungsleiterin, dass es sich bei der finanziellen Unterstützung für die Jugendsozialarbeit um eine freiwillige Leistung handelt und der Landkreis primär zuständig ist.

 

Aufgrund des hohen Fehlbetrages, den der Haushalt ausweist, erkundigt sich Frau Friesenhahn, ob im Sozialbereich Einsparpotenzial gesehen wird.

Dazu erklärt Frau Gutsmuths, dass der Landkreis eventuell die Kosten für die Schulsozialarbeit übernehmen wird und diese Kosten für 2025 dann nicht mehr geplant werden müssen. Ob eine Übernahme der Kosten allerdings schon im Jahr 2024 erfolgt ist unklar, weshalb der Betrag in den Haushalt eingeplant wurde.

 

Auf Nachfrage von Frau Kümpers erklärt Frau Gutsmuths, dass die Jugendarbeit im Haushalt nur neu verortet wurde, die Gelder aber nicht weggefallen sind. Die Jugendarbeit ist unter der Stadtteilarbeit gegliedert.

 

Da es keine weiteren Nachfragen gibt, stellt Herr Rietesel die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0069/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 


Abstimmung: 2 Zustimmungen    0 Gegenstimmen                         6 Stimmenthaltungen