Vorab teilt Frau von Allwörden mit, dass der Ausschuss heute ein Votum zur Vorlage abgeben muss. Sollte es noch Änderungsanträge geben, können diese in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe am 23.01.2024 oder zur Bürgerschaft am 01.02.2024 gestellt werden.

 

Bevor Herr Tanschus konkreter auf den Teilhaushalt (TH) 13 eingeht, nennt er ein paar grundlegende Fakten zum Haushalt.

 

Der Amtsleiter führt aus, dass die Haushaltsplanung für die Jahre 2024 – 2026 bzw. 2027 auf Grundlage der Planzahlen von 2023 erfolgt.

 

Die vorgesehenen Einsparrungen von 8,8 Mio. € haben den TH 13 vergleichsweise gering getroffen. Die Sparvorgabe liegt hier bei 85 T€. Der Grund dafür ist, dass sich die Aufgaben aus dem TH 13 überwiegend im übertragenen Wirkungskreis bewegen. Eine Ausnahme stellt die Feuerwehr dar. Es ist klar definiert, welche Aufgaben erfüllt werden müssen und welche Gebühren dafür erhoben werden. Im Haushaltsjahr 2024 wird von Gesamterträgen in Höhe von 147,7 Mio. € ausgegangen, der Anteil des Amtes 30 beträgt 3,4 % (ca. 5 Mio. €) 

 

Im Wesentlichen wurden die Zahlen aus den vergangenen Jahren fortgeschrieben. Die zu erwartende Anzahl von auszustellenden Reisepässen und Personalausweisen ist bekannt, so dass danach die Einnahmen und Ausgaben kalkuliert werden. 

 

Bei den Kfz-Zulassungen war eine Prognose der Einnahmen schwierig, da nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Kraftfahrzeuge digital (10 €) oder weiterhin analog (30 €) zugelassen werden.

 

Zu den Investitionen führt Herr Tanschus aus, dass das HLF (Hilfeleistungslöschfahrzeug) und die Drehleiter weiterhin im Plan sind und die Anschaffung letztes Jahr durch den Hauptausschuss beschlossen wurde.

Außerdem ist die Anschaffung eines neuen Kassenautomaten geplant und zusätzlich die Anschaffung eines Terminals, an dem mit Karte gezahlt werden kann.

 

Herr Tanschus ergänzt, dass die Erneuerung der Atemschutzwerkstatt bereits im letzten Jahr erfolgte und hier wieder DIN-gerecht gearbeitet werden kann.

 

Zum Stellenplan führt der Senator aus, dass das Ordnungsamt zwischen 140 – 145 Personalstellen ausweist. Für 2024 wird mit 142 Stellen geplant, einem Anteil von 19,5 % an den Gesamtpersonalstellen in der Hansestadt Stralsund. 

 

Herr Peters erkundigt sich nach der zeitlichen Umsetzung des Neubaus einer Feuerwache. Außerdem fragt er, ob es sich bei den Stellenzuwächsen um Ausbildungsplätze handelt. Herr Tanschus bestätigt die Vermutung, dass es sich lediglich um eine Umstrukturierung handelt und die Stellenanzahl an sich unverändert ist.  

 

Bezüglich des Neubaus einer Feuerwache erklärt der Amtsleiter, dass eine Vorstudie erstellt wurde, um zu prüfen, ob die Fläche für alles Notwendige ausreichend Platz bietet. Eine Überprüfung gab es auch im Hinblick auf Logistik und die Kosten. Für das Haushaltsjahr 2024 wurden 200.000 €, für das Jahr 2025 550.000 € in den Haushalt für Planungskosten eingestellt.

 

Der Neubau ist dann für das Jahr 2028 ff. geplant.

 

Ein Förderprogramm des Landes kann für den Neubau nicht genutzt werden, da dieses für Wehren auf dem Lande konzipiert ist.

 

Frau von Allwörden bestätigt, dass das Programm des Landes nicht in Anspruch genommen werden kann.

 

Herr Tanschus ergänzt, dass der Katastrophenschutz besser durch das Land unterstützt werden soll und es sich grundsätzlich um eine Aufgabe des Landkreises handelt. Ohne Unterstützung der Kommunen ist die Umsetzung aber nicht möglich. So wird Stralsund im Falle einer Gasmangellage sechs bereits autarke Gebäude so herrichten, dass diese von der Bevölkerung genutzt werden können. Denkbar wäre die Nutzung auch, um bei einem längeren Stromausfall einen Kommandopunkt einzurichten und so die Einwohner informieren zu können.  

 

Frau von Allwürden bedankt sich für die Ausführungen und stellt die Vorlage B 0096/2023 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0096/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 


Abstimmung: 4 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            4 Stimmenthaltungen