Sie führt aus, dass
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 auf der Grundlage der
mittelfristigen Finanzplanung 2021 bis 2026, dem Orientierungsdatenerlass des
Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V für die Haushaltsplanung
2024 vom 09. November 2023 sowie der Ergebnisse der Herbststeuerschätzung
erstellt wurden. Bestenfalls wird der Beschluss über den Haushalt 2024 in der
Bürgerschaftssitzung am 01.02.2024 gefasst.
Frau Steinfurt merkt
an, dass sich die Haushaltsplanung 2024 ff. aufgrund der allgemeinen
Preissteigerungen bei den Dienstleistungen und in der Baubranche sowie im
Hinblick auf den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst als große
Herausforderung gestaltete.
Nach der RUBIKON-
Auswertung zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit wird der Hansestadt
Stralsund nach der gegenwärtigen Gesetzeslage eine gefährdete dauernde
Leistungsfähigkeit bescheinigt. Der Haushaltsausgleich erfolgt weder im
laufenden Haushaltsjahr noch mittelfristig. Laut Frau Steinfurt wäre die
Hansestadt Stralsund eigentlich in der Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept
zu erstellen. Sie merkt jedoch an, dass es momentan eine Diskussion zur
Änderung der Kommunalverfassung gibt. Mit dieser Änderung werden
Erleichterungen zur Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten in Aussicht
gestellt (§ 43 KV M-V – allgemeine Haushaltsgrundsätze). Ein Beschluss über
diese Änderung wurde jedoch noch nicht gefasst. Aufgrund dessen, dass das Jahresergebnis
des Jahres 2023 besser ausgefallen ist als geplant, geht Frau Steinfurt jedoch
davon aus, dass ein Haushaltsicherungskonzept nicht erstellt werden muss.
Frau
Steinfurt erläutert die einzelnen Bestandteile der Bände I bis III des
Haushaltsplanes.
Der
Wirtschaftsplan der SIC Stralsunder Innovation Consult GmbH liegt noch nicht in
beschlossener Form vor. Weiterhin merkt Frau Steinfurt an, dass der
Wirtschaftsplan des bisherigen Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof
aufgrund der Eingliederung in die Verwaltung sich im Kernhaushalt
wiederfindet.
Die
Investitionstätigkeiten in dem städtebaulichen Sondervermögen umfassen einen
Wertumfang von 25,4 Mio. EUR.
Wesentliche Maßnahmen auf der Altstadtinsel sind u.a. die Sanierung der
Reiferbahn, Stadtraum Neuer Markt, die Sanierung des Katharinenklosters und die
Erweiterung des Schulzentrums am Sund. In Knieper West wird sich im
Wesentlichen auf die Projekte Außenanlagen des Hortgebäudes Juri Gagarin und
den Campus der Grundschule Juri Gagarin konzentriert. Weiterhin ist der
Jugendclub Havanna zu erwähnen. Hinsichtlich Kleiner Wiesenweg ist die
Schaffung einer Buswendeschleife zu nennen. In der Tribseer Vorstadt sind
Investitionen hinsichtlich der Zuwegung zum Stadion an der Kupfermühle und die
Richtenberger Straße geplant.
Frau Steinfurt führt
aus, dass entgegen der mittelfristigen Finanzplanung 2023, in der der Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit unter Einrechnung des
Tilgungsbetrages in der Jahresscheibe 2024 einen negativen Saldo von 9.509,1
TEUR auswies, nunmehr der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen unter
Einrechnung des Tilgungsbetrages mit einem negativen Saldo von 13.388,1 TEUR
ausgewiesen wird.
Frau Steinfurt
berichtet ausführlich über die Ursachen des Defizites im Vergleich zum Plan
2023 (Übersicht siehe Handout)
-
Entwicklung der
Personalkosten, nach Tarifabschluss 2023
-
Sonstige Aufwendungen
(z.B. Erhöhung der Kreisumlage)
-
Erhöhte
Schuldendienstleistungen
-
Allgemeine
Preiserhöhungen im Bau- und Dienstleistungssektor
Frau
Steinfurt erläutert die Einzelpositionen des Haushalts, speziell die
Zusammensetzung der Erträge von insgesamt 147,7 Mio. EUR. Diese setzen sich
hauptsächlich aus den Zuwendungen in Höhe von 47,4 Mio. EUR und den Steuern in
Höhe von 59,3 Mio. EUR zusammen. Weiterhin berichtet sie ferner über die
Entwicklung der Steuererträge. Nach der November-Steuerschätzung 2023 sind für die Haushaltsjahre
2024 ff. gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2023 Zuwächse in den
Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer prognostiziert. Im Bereich der
Gewerbesteuern werden gegenüber der Mai-Steuerschätzung geringe Mindererträge
angezeigt.
Die
wesentlichen Bestandteile der Aufwendungen (insg. 160,2 Mio. EUR) sind die
Zuwendungen in Höhe von 53,5 Mio. EUR, die Personalaufwendungen in Höhe von
42,9 Mio. EUR sowie die Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 30,1 Mio. EUR.
Das
Gesamtvolumen der Zuwendungen beträgt 53,5 Mio. EUR. Frau Steinfurt benennt
einige wesentliche Zuwendungen wie die Stadtteilarbeit und Jugendarbeit, die
Schulsozialarbeit, der Zuwendungen an das Meeresmuseum und an das Theater,
KiföG, die Kreisumlage und die Gewerbesteuerumlage.
Frau
Steinfurt erläutert die Personalauszahlungen. Die Veränderung
gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus der Eingliederung von 20
Planstellen des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof in den Kernhaushalt.
Die
Amtsleiterin des Amtes 20 berichtet anschließend über die Entwicklung der
Medien sowie der Kreisumlage.
Nach einem Schreiben
des Fachdienstes Finanzen des Landkreises M-V vom 23. November 2023 wird sich
vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses der Kreisumlagesatz für das Jahr 2024 um
2,4 v. H. der Kreisumlagegrundlagen auf 42,00 v. H. erhöhen. Ursprünglich war
für 2024 ein Kreisumlagesatz von 41,24 v. H. geplant. In der Erhöhung um 0,76 %
sind 0,45 % für die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit enthalten. In Ermangelung eines Kreistagsbeschlusses zum
Kreisumlagesatz 2024 ist der kommunale Anteil der Hansestadt Stralsund für die
Schulsozialarbeit noch Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2024 ff. Der
Kreisumlagesatz wurde folglich zunächst abzüglich dieses Anteils in Höhe von
33.883,1 TEUR festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr sind dies Mehraufwendungen in
Höhe von 2.797,2 TEUR. Begründet wird der höhere Kreisumlagesatz u.a. mit den
Preissteigerungen bei der Umsetzung von geplanten Investitions- und
Unterhaltungsmaßnahmen, den steigenden Aufwendungen im sozialen Bereich des
Landkreises und Absicherung der Finanzierung des ÖPNV.
Die
Hansestadt Stralsund stellt für die freiwilligen Leistungen 19,7 Mio. EUR zur
Verfügung. Sie verweist auf die Einzelübersicht auf Seite 79/80 des
Vorberichtes.
Frau
Steinfurt erläutert die Entwicklung des Schuldenstandes. Eine detaillierte
Übersicht ist auf Seite 67 des Vorberichtes zu finden. Die Kreditaufnahme von
insgesamt 35,2 Mio. EUR setzt sich aus 15.505,6 TEUR, 7.015,3 TEUR und 12.724,2
TEUR zusammen. 15.505,6 TEUR dienen zur Finanzierung der Investitionsvorhaben
der Jahresscheibe 2024. 7.015,3 TEUR und 12.724,2 TEUR sind Kreditgenehmigungen
der Haushaltssatzung 2022 bzw. 2023 zur Sicherung der Finanzierung der
Investitionsvorhaben 2023, für die Ermächtigungen vorgetragen werden.
Hinsichtlich
des Maritimen Industrie- und Gewerbeparks geht Frau Steinfurt auf dessen
Ergebnishaushalt und die geplanten Investitionen ein. Als wichtigste
Investition wird weiterhin die Sanierung des Schiffslifts benannt. Weiterhin
steht die Bauwerkssanierung an sowie Investitionen im Hochbau und in die
Infrastruktur.
Frau
Steinfurt erläutert ferner die weiteren Investitionen in der Hansestadt
Stralsund (siehe Handout)
-
Geh-
und Radwege -
1,2 Mio. EUR
-
Straßensanierung
und – beleuchtung - 2,7 Mio. EUR
-
Grüner
Boulevard Knieper West -
0,3 Mio. EUR
-
Maritimer
Industrie- und Gewerbepark -
4,9 Mio. EUR
-
Sanierung
STRALSUND MUSEUM -
2,1 Mio. EUR
-
Neubau
Hortgebäude GS Juri Gagarin - 1,4 Mio.
EUR
-
Schulzentrum
am Sund -
0,8 Mio. EUR
-
Stadion
Kupfermühle -
2,1 Mio. EUR
Frau
Steinfurt teilt mit, dass zur 2. Lesung des Haushaltes eine Änderungsliste
eingereicht wird. Es handelt sich dabei vorrangig um Fördermittel, welche in
den Haushalt eingestellt werden müssen.
Herr
Gotsch weist auf den Druckfehler im Handout bei den Personalauszahlungen und Stellenplan
für das Jahr 2024 hin. Laut Frau Steinfurt handelt es sich um 41,9 Mio. EUR und
nicht um 42,9 Mio. EUR. Sie bittet dies zu entschuldigen.
Auf
Nachfrage von Herrn Gotsch erläutert Frau Steinfurt, dass ein geringerer
negativer Saldo für das Jahr 2023 vorliegt. Das voraussichtliche Ist im Jahr
2023 beträgt statt minus 11,1 Mio. EUR nun minus 4,2 Mio. EUR. Diese Differenz
wird dem Jahr 2024 zugerechnet und demnach ist der Haushalt im Jahr 2023
ausgeglichen. Aus diesem Grund wird voraussichtlich kein
Haushaltssicherungskonzept benötigt.
Der
Ausschussvorsitzende teilt mit, dass aufkommende Fragen zu den Teilhaushalten
im Vorfeld der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe
schriftlich an Frau Steinfurt bzw. an die Geschäftsstelle des Ausschusses, zu
richten sind.
Herr Pieper bedankt sich für
die ausführliche Vorstellung.
Die Mitglieder stimmen
einstimmig dafür, dass die Vorlage B 0096/2023 zur Beratung in die Fraktionen
verwiesen wird.
Die Mitglieder des Ausschusses
einigen sich auf die nachstehende Aufteilung der Teilhaushalte:
Herr
Quintana Schmidt 10 Schulverwaltung
und Sport
06 Wirtschaftsförderung
Herr
Gränert 14 Planung, Denkmalpflege, Bauaufsicht 16 Zentrales Gebäudemanagement
Herr
Gotsch 13
Ordnungsamt
02 Zentrale
Dienste
Herr
Pieper 03 IT-
Abteilung
Herr Lindner 11
Liegenschaften
09 Kulturelle
Einrichtungen
Herr
Meier Stellenplan
01
Verwaltungssteuerung
Herr
Schlimper 15
Straßen- und Stadtgrün
17
Stadtwirtschaftliche Dienste
Herr
Gutknecht 07 Soziale
Hilfen
08 Kinder- und Jugendförderung
Herr
Winter 12 Kämmereiamt 90 Zentrale Finanzleistungen
Der Ausschussvorsitzende gibt zum Vorschlag, eine zusätzliche
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe am 23.01.2024 stattfinden zu
lassen. Er bittet die Mitglieder diese Anregung in den Fraktionen zu besprechen
und eine zeitnahe Rückmeldung an die Geschäftsstelle des Ausschusses zu geben.