Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich unverzüglich mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass unter der Bedingung, dass der Pachtgegenstand rechtlich bereinigt wird, die ausgesprochenen Kündigungen an die verschiedenen Pächter auf dem Kleinen Dänholm zurückgenommen werden.

 


Herr Haack begründet kurz den Dringlichkeitsantrag und bestätigt die gemeinsame Zielstellung der Stralsunder Bürgerschaft. Durch die Fraktion CDU/FDP wird noch ein Änderungsantrag eingebracht werden, so dass im Ergebnis ein Beschlussvorschlag vorliegt, der der übereinstimmenden Intention der Bürgerschaft gerecht wird.

 

Herr Dr. Zabel verliest den Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich unverzüglich mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass unter der Bedingung, dass der Pachtgegenstand rechtlich bereinigt wird, die ausgesprochenen Kündigungen an die verschiedenen Pächter auf dem Kleinen Dänholm zurückgenommen werden.“

 

Herr Paul stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt den Dringlichkeitsantrag DAn 0007/2023 einschließlich der vorgetragenen Änderung zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen