Frau Kümpers bittet um eine schriftliche Beantwortung der kleinen Anfrage.
Anfrage:
1.
Wie wird in der Hansestadt Stralsund ein
kommunales Flächenmanagement betrieben und nach welchen Kriterien wird
gehandelt?
2.
Auf welche Art und Weise finden dabei ein möglichst
geringer Flächenverbrauch und Bodenschutzfunktionen Beachtung?
3. Gibt es auf Bundes- oder Landesebene Möglichkeiten der Förderung eines kommunalen Flächenmanagements?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
zu 1. und 2.:
Kommunales Flächenmanagement ist
immer dann erfolgreich, wenn es nicht auf der Ebene bloßer Planung stehen
bleibt, sondern die Kommune als Eigentümerin aktiv in den Bodenmarkt eingreifen
kann. Schon aus der Anzahl der Verwaltungsvorlagen zu An- und Verkaufsvorgängen
ist zu ersehen, dass die Hansestadt hier intensiv arbeitet und erfolgreich
unterwegs ist. Sichtbarstes Beispiel ist vielleicht der Ankauf des 34 ha großen
Geländes der ehem. MV-Werften im Zuge deren Insolvenz und die Entwicklung des
Areals zu einem maritimen Industrie- und Gewerbepark mit heute schon über 10
Firmen und rund 400 Beschäftigten. Indem die Stadt hier Initiative gezeigt und
Verantwortung übernommen hat, wurde eine spekulationsgetriebene Übernahme und
damit auch ein längerer Leerstand erfolgreich verhindert.
Verstanden als aktive
Liegenschaftsentwicklung stehen für das Amt 60 beim Flächenmanagement nicht nur
ökologische Gründe des Flächensparens, sondern auch städtebauliche Aspekte und
nicht zuletzt ökonomische Gründe im Fokus.
Herr Dr. Raith erläutert kurz
unterschiedliche Ansatzpunkte mit Beispielen:
(a) Umgang mit Baulücken
Ziel ist hier das In-Wert-Setzen
von nicht Ertrag bringenden (d.h. nicht wirtschaftlich genutzten /
verpachteten) Grundstücken. Anfang dieses Jahres wurde im Amt für Planung und
Bau der Auftrag ausgegeben, gezielt nach städtischen Grundstücken im
Siedlungsbereich zu suchen, die im Rahmen einer Innenentwicklung bebaut und
folglich mit Erfolg privatisiert werden können. Insgesamt wurden rund
einhundert Flächen identifiziert und entsprechen der möglichen
Umsetzungsgeschwindigkeit in kurz-, mittel- bzw. langfristig priorisiert. Dabei
handelt es sich sowohl um Wohnungsbauflächen als auch um Flächen für
gewerbliche Nutzungen. Erste Flächen wurden inzwischen verkauft, andere auf der
Homepage der Hansestadt ausgeschrieben, weitere sind in Vorbereitung. In einem
Fall wurde die Bebaubarkeit durch eine Bauvoranfrage geklärt, bei weiteren
werden kleinere Bebauungspläne zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB nötig
bzw. werden bereits erstellt.
Die Umsetzung ist von der
Aufnahmefähigkeit des Marktes (d.h. der Nachfrage) abhängig. Allein bei der als
kurzfristig priorisierten Tranche handelt es sich um mehr als einen Hektar
Fläche mit einem Bodenwert von über 1,5 Mio. €.
(b) Grundstücksordnung und
Erschließung als Vorbereitung größerer städtebaulicher Entwicklungen
Im Umfeld der Lok-Schuppen wurden
in den letzten Jahren durch die Hansestadt bzw. die stadteigene LEG gezielt
Flächen von verschiedenen Eigentümern aufgekauft und angetauscht, um die
frühere Eisenbahnbetriebsfläche recyceln und die angrenzenden Brachflächen
nachverdichten zu können. Alleine für den Bereich des in Aufstellung
befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 für die Hansestadt als
Konzern wird ein Verkaufsgewinn nach Einstandskosten von knapp 2 Mio €
erwartet. Zudem wird die äußere und innere Erschließung durch den privaten
Investor übernommen, so dass perspektivisch bis zu 7,4 ha vorgenutzte
Eisenbahn- und Straßenfläche einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden
können. Die Grundstückserlöse werden dabei helfen, typische Mehraufwendungen
beim Flächenrecycling, z.B. durch Auflagen von Denkmalschutz, Artenschutz
(Zauneidechse) oder Bodenschutz (Altlasten) tragen bzw. ausgleichen zu können.
zu 3.:
Soweit bekannt gibt es keine
systematische Förderung für kommunales Flächenmanagement, sondern nur
Einzelfälle, von denen die Hansestadt wenn möglich auch Gebrauch macht. In
ausgewiesenen Sanierungsgebieten z.B. kann Flächenankauf zum Zwecke
städtebaulicher Neuordnung und Entwicklung im Rahmen der Städtebauförderung
förderfähig sein.