Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass bei der Neuvergabe von Garagen Stralsunder Bürger bevorzugt werden.


Herr Haack begründet den Antrag. Ziel ist es, das Garagen vorrangig an Stralsunder und Stralsunderinnen vergeben werden. Er bittet um Zustimmung.

 

Herr Lange erfragt, ob es zutrifft, dass Garagen auch an Auswärtige vergeben werden, obwohl es Stralsunder Bewerber gibt.

 

Herr Kobsch bestätigt, dass es auch Pächter von Garagen gibt, die nicht in Stralsund wohnen.

 

Herr Dr. Zabel teilt für seine Fraktion mit, dass diese den Antrag unterstützt. Eine Bevorzugung von Stralsundern wird befürwortet, zumal damit auch Leerstand verhindert werden kann.

 

Herr Suhr erkundigt sich, ob die Verwaltung bei Umsetzung des Antrages aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Schwierigkeiten kommen könnte.

 

Herr Kobsch teilt mit, dass dies zunächst in der Praxis keine Rolle spielt. Viele, die ihre Garage kündigen, benennen einen Nachmieter und insofern besteht zunächst nicht das Problem. Selbst bei einer notwendigen Auswahl gibt es ausreichend einheimische Bewerber, so dass in der Regel kein Auswärtiger den Zuschlag erhält.

Dennoch hält Herr Kobsch es für bedenklich, da die Verwaltung an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist.

 

Herr Danter ist der Auffassung, dass dem Antrag nicht zugestimmt werden kann. Rechtwidrigen Beschlüssen müsse der Oberbürgermeister widersprechen, was mit Zustimmung zum Antrag notwendig wäre. Zudem wäre allenfalls eine Bevorzugung denkbar, wenn nicht auf den Wohnort, sondern auf das Wohnumfeld abgestellt würde.

 

Herr Haack weist darauf hin, dass es sich um einen einfachen Antrag im Sinne der Stralsunderinnen und Stralsunder handelt. Die Haltung hierzu kann entsprechend durch das Abstimmverhalten kundgetan werden.

 

Herr Dr. Zabel erklärt, dass es sich um eine Maßnahme handelt, mit der die angespannte Parkplatzsituation in der Stadt entschärft würde. Es darf außerdem bezweifelt werden, dass Auswärtige regelmäßig ihre Fahrzeuge in den Garagen in der Stadt unterstellen.

 

Herr Hofmann argumentiert diesbezüglich, dass verhindert werden soll, dass Auswärtige zum Beispiel ihre Boote oder Anhänger in den Garagen abstellen, wie es auf Rügen weit verbreitet ist.

 

Herr Kuhn weist darauf hin, dass nach seiner Auffassung das Argument des Wohnumfeldes nicht anwendbar ist, aufgrund der teilweise großen Entfernungen zu Garagenkomplexen innerhalb des Stadtgebietes. Dennoch befürwortet er das Anliegen.

 

Herr Buxbaum erfragt, wie die jetzt durch die Kündigungen frei gewordenen Garagen vergeben werden. Derzeit geht Herr Buxbaum von einem Überangebot an Garagen aus.

 

Herr Kobsch geht davon aus, dass die jetzt freiwerdenden Garagen schnell wieder verpachtet oder vermietet werden können. Bei einem Drittel der Kündigungen hat der Kündigende bereits einen Nachmieter benannt. 

 

Die Bitte des Oberbürgermeisters, aus dem Antrag einen Prüfantrag zu machen, wird von Herrn Haack abgelehnt.

 

Herr Suhr stellt folgenden Änderungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob bei Neuvergabe von Garagen Stralsunder Bürger bevorzugt werden können.“ 

 

Der Präsident der Bürgerschaft stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Anschließend stellt Herr Paul den Ursprungsantrag zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen