Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wo unterstützend und in Abstimmung mit dem Landkreis sowie unter der Voraussetzung einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung des Landkreises ein Jugend- und Kulturzentrum in der Hansestadt Stralsund einzurichten wäre. Bei der Konzeption einer solchen Einrichtung sollen die Jugendlichen der Hansestadt Stralsund sowie die dafür zuständigen Experten und Gremien und vergleichbare sachkundige Gruppen beteiligt werden.

 


Frau Dr. Carstensen begründet den Antrag AN 0134/2023. Ein Jugendzentrum ließe sich in das Werfthochhaus gut integrieren. Dies ließe sich kombinieren mit einem Kunst- und Kulturzentrum. Wünschenswert wäre eine „Große Runde der Kultur“.

Frau Dr. Carstensen wirbt um Zustimmung zum Antrag.

 

Herr Dr. Zabel hält den Antrag für ambitioniert und merkt an, dass dieser auch Investitionen erfordere. Er weist jedoch darauf hin, dass es aus nutzungsrechtlicher Sicht nicht möglich ist, ein derartiges Zentrum auf dem Werftgelände zu errichten.

Herr Dr. Zabel stellt nachfolgenden Änderungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Streichung 2.

Änderung 1. zu:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wo unterstützend und in Abstimmung mit dem Landkreis sowie unter der Voraussetzung einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung des Landkreises ein Jugend- und Kulturzentrum in der Hansestadt Stralsund einzurichten wäre. Bei der Konzeption einer solchen Einrichtung sollen die Jugendlichen der Hansestadt Stralsund sowie die dafür zuständigen Experten und Gremien und vergleichbare sachkundige Gruppen beteiligt werden.“

 

Herr Dr. Zabel stellt klar, dass es sich um eine freiwillige Leistung handele und sich der Landkreis V-R als Voraussetzung entsprechend beteiligen müsse.

 

Frau Kothe-Woywode stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung des Antrages AN 0134/2023 zur Beratung in den Ausschuss für Kultur, um offene Gesichtspunkte näher zu beleuchten.

 

Herr Quintana Schmidt äußert Bedenken, den Landkreis miteinzubeziehen, da er wenig Möglichkeiten der Einflussnahme der Hansestadt Stralsund auf den Landkreis sehe.

Gleichwohl betont er, dass es sich um eine originäre Aufgabe des Landkreises handele.

Der Änderungsantrag sei aus seiner Sicht nicht schlüssig.

 

Frau Dr. Carstensen bestätigt die Kritik von Herrn Quintana Schmidt. Die Thematik sei zu wichtig.

 

Herr Dr. Zabel konkretisiert, dass in einem ersten Schritt ein geeigneter Standort gefunden werden müsse. Im zweiten Schritt sollten Gespräche mit dem Landkreis über eine maßgebliche Beteiligung geführt werden. Nachfolgend stünde die inhaltliche Ausrichtung an.

Herr Dr. Zabel stellt klar, dass ein Jugend- / Kunst- und Kulturzentrum erhebliche Investitionen erfordere. Bei dieser berechtigten Thematik sollte die Finanzierung dennoch im Blick behalten werden.

 

Herr Suhr hält es für nicht zielführend, Vorbehalte einzuziehen. Auch die vorgetragenen Aspekte zum Änderungsantrag sind aus seiner Sicht nachvollziehbar. Daher sollten die grundlegenden Fragen im Fachausschuss geklärt werden, um eine Einigung herbeizuführen.

 

Nach Auffassung von Herrn Hofmann sollten im Interesse der Jugendlichen keine Versprechungen gemacht werden, die nicht eingehalten werden können. Der vorliegende Änderungsantrag sei die einzig logische Maßnahme, um die Prüfung sachgerecht vornehmen zu können. Die Fraktion Bürger für Stralsund wird dem Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP zustimmen. Die Fraktion Bürger für Stralsund teilt ausdrücklich die Auffassung, dass der Landkreis beteiligt werden müsse.

 

Frau Kindler weist darauf hin, dass es sich bei beiden Anträgen um Prüfaufträge handele. Die unterschiedlichen Aspekte sollten zunächst im Ausschuss diskutiert werden.

 

Der Präsident lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung des Antrages AN 0134/2023 zur Beratung in den Ausschuss für Kultur abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend stellt der Präsident den weitergehenden Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen