Anfrage:
Nach knapp 2
Jahren E-Scooter im Stadtgebiet möchten wir Bilanz ziehen und bitten um
Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie viele Anbieter sind heute noch in Stralsund
tätig und wie viele E-Scooter befinden sich insgesamt im Stadtgebiet?
2.
Welche Bilanz zieht die Verwaltung aus den zwei
Jahren, wo sieht die Verwaltung noch Verbesserungspotenzial?
3.
Nach welchen Maßgaben werden Radwege mit dem
Zusatzschild P-2810 versehen und wo ist dies bereits geschehen?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.:
Gegenwärtig gibt es in Stralsund unter den Namen „Moin“ nur noch einen
einzigen Anbieter für den Verleih von E-Scootern, der bis zu 100 E-Scooter im
Stadtgebiet einsetzt.
zu 2.:
Der E-Scooter-Verleih führt zu
einer stärkeren Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet. Dabei ist festzustellen,
dass wie auch beim Radverkehr teilweise mit den E-Scootern ordnungswidrig die
Gehwege befahren werden und beim Abstellen der E-Scooter auch Gehwege
zugestellt werden. Mit dem Anbieter wurden klare Regelungen zum Betrieb und
Abstellen von E-Scootern und somit auch zum Umsetzen falsch abgestellter
E-Scooter vereinbart. Nach Erfahrung der Verwaltung werden die E-Scooter nach
Meldung auch kurzfristig vom Anbieter umgestellt. Eine besondere Unfallhäufung
mit E-Scootern konnte bislang nicht festgestellt werden.
Da in Stralsund zurzeit nur ein
Anbieter tätig ist, sind die Beeinträchtigungen durch die E-Scooter auf einem
deutlich niedrigeren Niveau, als es beispielsweise in den Großstädten der Fall
ist.
zu 3.:
Eine Freigabe von Radwegen für E-Scooter
ist nicht erforderlich, baulich angelegte Radwege dürfen auch ohne
Zusatzzeichen von E-Scootern benutzt werden. Das Zusatzzeichen
„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ dient stattdessen dafür, dass Gehwege von
E-Scootern befahren werden dürfen und entspricht dem Zusatzzeichen „Radfahrer
frei“ für Fahrräder. Gehwege, die nur mit den Zusatzzeichen „Radfahrer frei“
beschildert sind, dürfen nicht von E-Scootern befahren werden.
Kleine Anmerkung: Beim Zusatzzeichen
„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ handelt es sich um das Zusatzzeichen Z 1022-16,
bei der in der Anfrage genannten Bezeichnung des Schildes handelt es sich
mutmaßlich um die Nummerierung im Katalog eines Schilderherstellers.
Aufgrund der noch vergleichsweise geringen Nutzung von E-Scootern und
der erforderlichen Prioritätensetzung bei der Arbeit der Unteren
Verkehrsbehörde hat eine stadtweite Überprüfung der Gehwege auf
Freigabemöglichkeit für E-Scooter bislang nicht stattgefunden, auch nicht
begrenzt auf die Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben wurden.
Die Freigabe von Gehwegen für E-Scooter durch das Zusatzzeichen
„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erfolgte bislang nur als Einzelfallprüfung auf
Antrag. Bislang wurden in der Greifswalder Chaussee Gehwege zur Nutzung durch
Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben. Die Freigabe des Gehweges im Knieperwall
sowie in der Barther Straße zwischen Carl-Heydemann-Ring und Grünhufer Bogen
befinden sich in Vorbereitung.
Es gibt keine Nachfragen.
Auf die beantragte Aussprache wird
verzichtet.