Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Nach knapp 2 Jahren E-Scooter im Stadtgebiet möchten wir Bilanz ziehen und bitten um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Wie viele Anbieter sind heute noch in Stralsund tätig und wie viele E-Scooter befinden sich insgesamt im Stadtgebiet?

 

2.    Welche Bilanz zieht die Verwaltung aus den zwei Jahren, wo sieht die Verwaltung noch Verbesserungspotenzial?

 

3.    Nach welchen Maßgaben werden Radwege mit dem Zusatzschild P-2810 versehen und wo ist dies bereits geschehen?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Gegenwärtig gibt es in Stralsund unter den Namen „Moin“ nur noch einen einzigen Anbieter für den Verleih von E-Scootern, der bis zu 100 E-Scooter im Stadtgebiet einsetzt.

 

zu 2.:

Der E-Scooter-Verleih führt zu einer stärkeren Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet. Dabei ist festzustellen, dass wie auch beim Radverkehr teilweise mit den E-Scootern ordnungswidrig die Gehwege befahren werden und beim Abstellen der E-Scooter auch Gehwege zugestellt werden. Mit dem Anbieter wurden klare Regelungen zum Betrieb und Abstellen von E-Scootern und somit auch zum Umsetzen falsch abgestellter E-Scooter vereinbart. Nach Erfahrung der Verwaltung werden die E-Scooter nach Meldung auch kurzfristig vom Anbieter umgestellt. Eine besondere Unfallhäufung mit E-Scootern konnte bislang nicht festgestellt werden.

Da in Stralsund zurzeit nur ein Anbieter tätig ist, sind die Beeinträchtigungen durch die E-Scooter auf einem deutlich niedrigeren Niveau, als es beispielsweise in den Großstädten der Fall ist.

 

zu 3.:

Eine Freigabe von Radwegen für E-Scooter ist nicht erforderlich, baulich angelegte Radwege dürfen auch ohne Zusatzzeichen von E-Scootern benutzt werden. Das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ dient stattdessen dafür, dass Gehwege von E-Scootern befahren werden dürfen und entspricht dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für Fahrräder. Gehwege, die nur mit den Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ beschildert sind, dürfen nicht von E-Scootern befahren werden.

Kleine Anmerkung: Beim Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ handelt es sich um das Zusatzzeichen Z 1022-16, bei der in der Anfrage genannten Bezeichnung des Schildes handelt es sich mutmaßlich um die Nummerierung im Katalog eines Schilderherstellers.

 

Aufgrund der noch vergleichsweise geringen Nutzung von E-Scootern und der erforderlichen Prioritätensetzung bei der Arbeit der Unteren Verkehrsbehörde hat eine stadtweite Überprüfung der Gehwege auf Freigabemöglichkeit für E-Scooter bislang nicht stattgefunden, auch nicht begrenzt auf die Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben wurden.

 

Die Freigabe von Gehwegen für E-Scooter durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erfolgte bislang nur als Einzelfallprüfung auf Antrag. Bislang wurden in der Greifswalder Chaussee Gehwege zur Nutzung durch Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben. Die Freigabe des Gehweges im Knieperwall sowie in der Barther Straße zwischen Carl-Heydemann-Ring und Grünhufer Bogen befinden sich in Vorbereitung.

 

Es gibt keine Nachfragen.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.