Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage

 

1.    Hat die Aussetzung der Vergnügungssteuer für Veranstaltungen aus Sicht der Verwaltung die gewünschten Effekte zur Unterstützung und Wiederbelebung der Stralsunder Veranstaltungsbranche nach der Corona-Pandemie erzielt und hält die Verwaltung eine erneute bzw. längerfristige Lösung in diese Richtung für hilfreich bzw. finanziell darstellbar?

 

2.    Steht die Verwaltung regelmäßig im Austausch mit Vertretern der Veranstaltungsbranche zwecks möglicher Unterstützungen?

 

3.    Welche weiteren Wege zur Unterstützung des Stralsunder Nachtlebens hält die Verwaltung kurz- bis mittelfristig für sinnvoll und möglich?

 

Herr Mülling antwortet wie folgt:

 

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 27.01.2022 ist die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen in der Zeit vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2022 ausgesetzt worden.

Eine Erfassung der ansonsten steuerpflichtigen Veranstaltungen in diesem Zeitraum erfolgte nicht und so kann keine Aussage getroffen werden, ob tatsächlich aufgrund der Aussetzung mehr Veranstaltungen und so eine Unterstützung und Wiederbelebung der Veranstaltungsbranche stattfand. Soweit jedoch die Anzahl der steuerpflichtigen Veranstaltungen 2019 (62) mit den bisher durchgeführten Veranstaltungen 2023 (24) verglichen werden, ist das Vor-Corona-Niveau nicht erreicht. Ob eine weitere Aussetzung der Steuer zur Belebung des Stralsunder Nachtlebens wesentlich beitragen würde, ist nicht absehbar.

In der aktuellen Haushaltslage mit einem unausgeglichenen Haushalt und einer gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit ist nach Einschätzung der Verwaltung eine erneute bzw. längerfristige Aussetzung nicht geboten.   

 

Nach einigen Treffen mit dem Oberbürgermeister wurden Gespräche auf bilateraler Ebene mit Veranstaltern geführt, um diese bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen und Ideen zu unterstützen. So etwa bei den Partys im Rathauskeller. Ansonsten steht die Verwaltung für weiteren Austausch immer gern zur Verfügung.

Im Zusammenwirken mit dem Büro des Oberbürgermeisters, dem Amt für Planung und Bau, dem Amt für Wirtschaftsförderung und der Stadtteilarbeit im Amt 70 werden Ideen entwickelt, wie geeignete Räumlichkeiten angemietet oder hergestellt werden können, mit dem Ziel, dort möglichst viele verschiedene Veranstaltungen stattfinden lassen zu können. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Frage, wo und wie gefeiert werden kann, sodass Partys sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene stattfinden können. Hier hofft die Verwaltung darauf, der Bürgerschaft im nächsten Jahr ein Ergebnis präsentieren zu können.

 

Herr Klingschat merkt an, dass es sich aus seiner Sicht um eine bedenkliche Entwicklung handelt. Er erkundigt sich, ob es schon konkrete Ideen der Veraltung gibt.

 

Dazu führt Herr Mülling aus, dass derzeit geprüft wird, ob das Knieper Center genutzt werden kann. Allerdings ist diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Neuen Veranstaltern wird auch das Rathaus als Veranstaltungsort angeboten. Es ist aber auch eine deutliche Zurückhaltung der Veranstalter zu spüren. 

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.