Anfrage
1.
Hat
die Aussetzung der Vergnügungssteuer für Veranstaltungen aus Sicht der
Verwaltung die gewünschten Effekte zur Unterstützung und Wiederbelebung der
Stralsunder Veranstaltungsbranche nach der Corona-Pandemie erzielt und hält die
Verwaltung eine erneute bzw. längerfristige Lösung in diese Richtung für
hilfreich bzw. finanziell darstellbar?
2.
Steht
die Verwaltung regelmäßig im Austausch mit Vertretern der Veranstaltungsbranche
zwecks möglicher Unterstützungen?
3.
Welche
weiteren Wege zur Unterstützung des Stralsunder Nachtlebens hält die Verwaltung
kurz- bis mittelfristig für sinnvoll und möglich?
Herr
Mülling antwortet wie folgt:
Gemäß Beschluss der
Bürgerschaft vom 27.01.2022 ist die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen in
der Zeit vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2022 ausgesetzt worden.
Eine Erfassung der
ansonsten steuerpflichtigen Veranstaltungen in diesem Zeitraum erfolgte nicht
und so kann keine Aussage getroffen werden, ob tatsächlich aufgrund der
Aussetzung mehr Veranstaltungen und so eine Unterstützung und Wiederbelebung
der Veranstaltungsbranche stattfand. Soweit jedoch die Anzahl der
steuerpflichtigen Veranstaltungen 2019 (62) mit den bisher durchgeführten
Veranstaltungen 2023 (24) verglichen werden, ist das Vor-Corona-Niveau nicht
erreicht. Ob eine weitere Aussetzung der Steuer zur Belebung des Stralsunder
Nachtlebens wesentlich beitragen würde, ist nicht absehbar.
In der aktuellen
Haushaltslage mit einem unausgeglichenen Haushalt und einer gefährdeten
dauernden Leistungsfähigkeit ist nach Einschätzung der Verwaltung eine erneute
bzw. längerfristige Aussetzung nicht geboten.
Nach einigen
Treffen mit dem Oberbürgermeister wurden Gespräche auf bilateraler Ebene mit
Veranstaltern geführt, um diese bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen und
Ideen zu unterstützen. So etwa bei den Partys im Rathauskeller. Ansonsten steht
die Verwaltung für weiteren Austausch immer gern zur Verfügung.
Im Zusammenwirken
mit dem Büro des Oberbürgermeisters, dem Amt für Planung und Bau, dem Amt für
Wirtschaftsförderung und der Stadtteilarbeit im Amt 70 werden Ideen entwickelt,
wie geeignete Räumlichkeiten angemietet oder hergestellt werden können, mit dem
Ziel, dort möglichst viele verschiedene Veranstaltungen stattfinden lassen zu
können. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Frage, wo und wie gefeiert werden
kann, sodass Partys sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene stattfinden
können. Hier hofft die Verwaltung darauf, der Bürgerschaft im nächsten Jahr ein
Ergebnis präsentieren zu können.
Herr Klingschat
merkt an, dass es sich aus seiner Sicht um eine bedenkliche Entwicklung
handelt. Er erkundigt sich, ob es schon konkrete Ideen der Veraltung gibt.
Dazu führt Herr
Mülling aus, dass derzeit geprüft wird, ob das Knieper Center genutzt werden
kann. Allerdings ist diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Neuen
Veranstaltern wird auch das Rathaus als Veranstaltungsort angeboten. Es ist
aber auch eine deutliche Zurückhaltung der Veranstalter zu spüren.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.