An Hand einer Präsentation stellt Herr Bogusch die Vorplanungen für den Carl-Heydemann-Ring vor.

 

Die Präsentation wird Anlage zum Protokoll. 

 

Mit Hilfe einer Zeichnung verdeutlicht Herr Bogusch, um welchen Abschnitt es sich handelt (Tribseer Damm – Barther Straße). Um vernünftige Übergänge schaffen zu können, werden auch die angrenzenden Straßen überplant.

 

Es handelt sich um eine Hauptverkehrsstraße (L 213) mit Verbindungsfunktion für den Kfz- und Radverkehr. Außerdem kommt dem Bereich eine Erschließungsfunktion zu, da es Wohn- und Verwaltungsgebäude gibt. Das Verkehrsaufkommen liegt bei 13.000 Fahrzeugen pro Tag und 80 – 90 Fahrrädern pro Stunde.

Aufgrund des möglichen Begegnungsverkehrs von Bus-Bus muss eine Fahrbahnbreite von mindestens 6,50 m beachtet werden. Weiterhin ist eine Fußwegebreite von 2 m erforderlich.

 

Da die Nahverkehrsfortschreibung des Landkreises eine Linienführung über den Carl-Heydemann-Ring vorsieht, sind außerdem Bushaltestellen geplant. Radfahrstreifen bzw. Radwege müssen eine Breite von 1,85 m / 2 m haben. Außerdem sollen für den ruhenden Verkehr Parkbuchten (Breite 2,10 m) in Längsaufstellung geschaffen werden.

Beidseitig sind Grünstreifen mit Baumpflanzungen geplant.

 

Weiter erklärt Herr Bogusch, dass sich die Straße in Richtung Tribseer Damm auf 18 m verjüngt.

 

Die Vorplanung wurde von dem Büro MIV vorgenommen.

Es wird mit einer Spur pro Fahrtrichtung geplant, wobei seitlich jeweils ein Fahrradschutzstreifen verläuft. 

 

Nach dem Bahnübergang ist ausreichend Platz vorhanden, um beidseitig Parkmöglichkeiten schaffen zu können.

 

In der Nähe des Landratsamtes wurde eine Bushaltestelle in Richtung Tribseeer Damm angeordnet und außerdem eine Mittelinsel zum besseren Queren der Straße.

Hinsichtlich der Zufahrt zur Straße Platz des Friedens erklärt der Abteilungsleiter, dass die Verwaltung die linke Zufahrt als Hauptzufahrt betrachtet. Deshalb soll in diesem Bereich eine Linksabbiegerspur entstehen. So soll der Verkehr auf der östlichen Zufahrt gebündelt werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Bogusch, dass von Seiten des Landkreises Überlegungen angestellt werden, wie das Areal zukünftig entwickelt werden soll. Es gab das Signal der Verwaltung, dass eine zweite Zufahrt nicht für erforderlich erachtet wird. Deshalb ist die zweite Zufahrt in der Planung mit Pollern versehen. Die Verlängerung der Linksabbiegespur wird dazu genutzt, eine weitere Querungshilfe einzurichten. Die Bushaltestelle in die Gegenrichtung wird vor dem Kreisverkehr angeordnet, so dass der Kfz-Verkehr an dem Bus vorbeifahren kann. Die Kreuzung soll zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. Überlegungen werden noch zur Radverkehrsführung innerhalb des Kreisverkehres angestellt. Eine Idee ist es, den Radfahrer auf den Gehweg zu führen, mit der Zusatzbeschilderung „Gehweg Radfahrer frei“. So entsteht für den Radfahrer eine Wahloption. Eine Pflicht zur Nutzung des Gehweges für den Radfahrer ist aus Sicht von Herrn Bogusch verkehrsrechtlich nicht durchsetzbar. Im weiteren Verlauf soll der Radfahrer dann wieder auf die Straße gelenkt werden. Ähnliches ist für die Gegenrichtung geplant.      

 

 

Herr Gottschling erkundigt sich, ob die bereits vorhandenen Bäume erhalten bleiben oder gefällt werden müssen. Dazu erklärt Herr Bogsuch, dass es sich beim Ausbau von Verkehrsanlagen um ein generelles Problem handelt. Da für den Aufbau starke Eingriffe in die Wurzelbereiche der Bäume notwendig sind, müssen die Bäume gefällt werden.

 

Herr Grösser gibt zu bedenken, dass sich in der Nähe des Landratsamtes noch Gewerbetreibende befinden, die Nachteile erleiden würden, wenn die westliche Zufahrt geschlossen wird.

 

Dazu erklärt der Abteilungsleiter, dass es eine verkehrliche Lösung geben würde. Herr Haack merkt an, dass die Straße für die dann geplante Nutzung ertüchtigt werden müsste.

Herr Borbe zweifelt die Lösung der Verwaltung an, da er nicht davon ausgeht, dass die vorhandenen 90 Grad Kurven von einem Sattelschlepper bewältigt werden können. Herr Bogusch weist darauf hin, dass die Abstimmungen noch laufen, er die Hinweise aber mitnimmt.

 

Grundsätzlich begrüßt Herr Haack das Konzept inklusive Kreisverkehr und Radfahrstreifen. Dennoch würde er es begrüßen, wenn Radwege angelegt werden würden und fragt, ob dies möglich ist. Herr Bogusch bestätigt, dass die Platzverhältnisse auch für Radwege ausreichen würden. Intern wurden die Vor- und Nachteile beider Varianten abgewogen und die Vorteile bei den Radfahrstreifen gesehen, weil u. a. durch die Radfahrstreifen, die es bereits in andern Bereichen der Stadt gibt, ein Netz und damit eine einheitliche Verkehrsführung geschaffen wird.

 

Herr Bogusch bietet den Ausschussmitgliedern an, ihnen die Abwägung zur Verfügung zu stellen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Haack erklärt Herr Bogusch, dass das Verkehrsaufkommen im Carl-Heydemann-Ring (Ost und West) nahezu gleich ist. Der entscheidende Unterschied, warum sich auf der einen Seite für eine Kreuzung und auf der anderen Seite für einen Kreisverkehr entschieden wurde liegt zum einen im Tribseer Damm als Zufahrtsstraße und zum anderen in der Barther Straße. Auf Nachfrage von Herrn Bauschke bestätigt Herr Bogusch, dass dort, wo ein Radfahrstreifen vorhanden ist, der Gehweg ein reiner Gehweg bleibt.

 

Aus Sicht von Herrn Suhr ist die Fortführung des Radverkehrs in Richtung Jungfernstieg sensibel und die jetzige Situation unbefriedigend.

 

Außerdem erkundigt sich der Fraktionsvorsitzende nach dem Anschluss des zukünftigen Kreisverkehrs in südliche Richtung, da sich der Querschnitt dort deutlich verjüngt.

Herr Bogusch bestätigt, dass die dort vorhandenen Platzverhältnisse relativ schmal sind und der vorhandene Radweg ebenfalls sehr schmal ist. Dort wird nie ein benutzungspflichtiger Radweg entstehen. Die Überlegung ist derzeit, den Radweg aufzuheben und einen „Gehweg Radfahrer frei“ zu schaffen. Zusätzlich sollen auf der Fahrbahn Fahrradpiktogramme aufgebracht werden.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Herr Bauschke den Tagesordnungspunkt.