Der Ausschussvorsitzende stellt einen Antrag auf Verweisung in die Fraktionen, bis neue Erkenntnisse der Sachlage vorliegen (siehe Bürgerschaftsbeschluss 2023-VII-10-1239 vom 16.11.2023). Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Somit ist der Dringlichkeitsantrag DAn 0005/2023 zurück in die Fraktionen verwiesen.