Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Bei der Sanierung von Straßen werden immer auch die Belange der Fahrradfahrer berücksichtigt. Zu beachten ist dabei, dass der Radfahrer zunächst grundsätzlich auf der Fahrbahn fährt. Radwege, Radfahr- bzw. Schutzstraßen werden für Hauptverkehrsstraßen geprüft, immer auch hinsichtlich der gegebenen Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht.

 

zu 2.:

Die Große Parower Straße gehört zu den Straßenzügen, für die die Voraussetzungen für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nicht erfüllt sind. Bei einem Verkehrsaufkommen von 3.000 bis max. 4.000 Kfz/24h sind diese auszuschließen, Radfahrer fahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Nur auf Grund des Klinikums am Sund sieht der Ausbau das einseitige Benutzungsrecht „Gehweg“ mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ zwischen Sarnowstraße und Heinrich-Heine-Ring vor.

Die Heilgeiststraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. Hier sind separate Radverkehrsanlagen ausgeschlossen.

 

zu 3.:

Im Knieperwall kann der Fahrradfahrer bereits heute im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitfahren. Zusätzlich wird ihm das Recht eingeräumt, einseitig den Gehweg, auch gegenläufig, mit nutzen zu können. Der Fußgänger hat aber Vorrang.

Zur Verstärkung und Förderung der Benutzung der Fahrbahn, auch um die Konflikte zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern zu minimieren, ist die Markierung von Schutzstreifen geplant.

 

Abschließend zu allen Fragen möchte Herr Bogusch darauf verweisen, dass das Thema „Radverkehr“ im nächsten Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung am 24. September 2014 aufgegriffen und hinsichtlich der vielen offenen Fragen detaillierter erläutert wird.

 

Herr Suhr fragt nach, ob man darauf schließen kann, das überall dort wo nicht die Pflicht für Radfahrer besteht eigene Schutzstreifen zu schaffen, dass die Verwaltung dort die Auffassung vertritt, dies nicht durchführen zu müssen, obwohl sie bei der Planung die Möglichkeiten zu entsprechenden Maßnahmen hätte.

 

Herr Bogusch führt aus, dass die Verwaltung hinsichtlich der Einzelfallentscheidungen eine Abwägung treffen muss. Es gibt bestimmte Kriterien für die Benutzungspflicht, welche relativ eindeutig sind, aber diese stellen eine absolute Ausnahme dar.  Ansonsten werden im Regelfall die Belange der Radfahrer berücksichtigt, z.B. wurden im Frankendamm und -wall separate Radwege gebaut. Im Carl-Heydemann-Ring wurde die Lösung eines Schutzstreifens für Radfahrer gefunden. Bei der Großen Parower Straße, wo ein niedriges Verkehrsaufkommen besteht,  wurde aus der Bedeutung des Klinikums heraus gesagt, dass der Gehweg für die Radfahrer freigehalten wird. Das Erfordernis, eines separaten Radweg bzw. Schutzstreifen einzurichten, ist nicht gegeben.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss-Nr.: 2014-VI-03-0041

 

Herr Suhr zeigt die Wichtigkeit der Durchgängigkeit von Radfahranlagen auf, um im Straßenraum nicht ständig zwischen Radweg und Fahrbahn wechseln zu müssen. Bei der Baumaßnahme kann Herr Suhr nicht nachvollziehen, dass seitens der Verwaltung nicht dem Kriterium der Durchgängigkeit Folge geleistet wurde. Herr Suhr fragt, welche Rolle dieses Kriterium spielt, welches auch vom ADFC als eines der prioritären Punkte gefordert wurde.

 

Herr Bogusch erklärt, dass bei solchen Maßnahmen darauf zu achten ist, dass ein Gesamtkonzept entsteht. Gerade ein Wechsel zwischen Radweg und Radfahrstreifen ist unglücklich. Mit diesem Thema muss man sich in Zukunft intensiver auseinandersetzten. Eine Benutzungspflicht, die auf den Gehwegen bestand, wurde großflächig aufgehoben. Aus diesen Gehwegen wurden Gehwege mit dem Zusatz Radfahrer frei. Diese wurden verkehrsrechtlich angeordnet indem die Beschilderung geändert wurde, ohne im Einzelfall die Führung zu betrachten.

In der Großen Parower Straße bestand die Situation, dass der einseitige Gehweg in beiden Richtungen für die Radfahrer genutzt wurde, schon vor der Baumaßnahme. Es wurde keine Änderung der Situation herbeigeführt. Bis zur Sarnowstraße soll der Bereich so ausgebaut werden, dass bis zum Klinikum und Heinrich-Heine-Ring eine stringente Führung besteht. Eine durchgängige Führung besteht somit. Geplant war von Beginn an eine breite Anlage, die Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung steht und auf der anderen Seite der schmaler ausgeprägte Fußweg.