Sitzung: 04.09.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Bogusch
beantwortet die Anfrage wie folgt:
Bei der
Durchführung von Baumaßnahmen ist es in der Regel erforderlich,
Fahrbahnquerungen für Fußgänger und Radfahrer außerhalb der vorhandenen
Querungsstellen einzurichten. Diese Fahrbahnquerungen sind zeitlich befristet
und können sich im Zuge der Baumaßnahme auch mehrmals verlagern.
Auf die
provisorische Querung wird durch die Sperrung des Gehweges zur
Baustellensicherung und bei Bedarf durch eine Fußgängerwegweisung zur
Querungsstelle hingewiesen. An den provisorischen Querungsstellen sind jedoch
häufig keine Bordsteinabsenkungen vorhanden. Um die Querung hier zu
erleichtern, werden in der Regel mit Schottermaterial oder in Asphalt kleine
Rampen zwischen Fahrbahn und Bordsteinkante ausgebildet. Da diese Rampen in die
Fahrbahn hereinragen, müssen sie jedoch sehr kurz und somit sehr steil angelegt
werden, um ein Überfahren durch Kfz zu vermeiden.
Frau Müller fragt nach, inwieweit es für
alle, also Sehbehinderte und Kinder, sichtbar gemacht wird, dass die richtige
Stelle zum Überqueren gewählt werden kann.
Herr Bogusch erklärt, dass es ein großes
Problem darstellt, eine optische Führung für Sehbehinderte zu gewährleisten,
die es den Sehbehinderten dann ermöglichen soll die Querungsstelle zu finden.
In der Praxis werden für Sehbehinderte keine besonderen Führungselemente
eingerichtet. Sichergestellt werden muss die Absicherung der Baustelle, so dass
Sehbehinderte nicht in den Baustellen- und damit in den Gefährdungsbereich
gelangen. Eine Möglichkeit für Sehbehinderte über eine normale Beschilderung
hinaus etwas einzurichten besteht nicht.
Herr
Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
Beschluss-Nr.: 2014-VI-03-0039
Herr Suhr fragt
nach, ob es die Möglichkeit gibt, Menschen mit Behinderung in geeigneter Form
zu informieren, damit diese keine Schwierigkeiten haben Baustellen gefahrlos zu
passieren.
Herr Bogusch
antwortet, dass das oberste Gebot bei Baustellen die Einhaltung von Auflagen
ist, um zu verhindern, dass etwas passieren kann. Eine Handhabung mit
Leitplanken, die zielgerichtet zu den Querungsstellen führen, wird bei
Baustellen nicht praktiziert. Die immer sehbehindertengerechte Baustelle zu
garantieren, wird nicht möglich sein.
Herr Lewing fragt
nach, ob ein hoher Kostenaufwand für die Absenkung des Bordsteines entstehen
würde, sodass Rollstuhlfahrer die Rampe sicher passieren können.
Herr Bogusch
erklärt, dass die Einrichtung einer Bordsteinabsenkung wieder eine Baustelle
wäre. Es handelt sich um einen Eingriff in teilweise fertig gestellte Straßen,
eine Behinderung und eine Störung im Straßenaufbau. Das Problem der zeitlichen Begrenzung
dieser Querungen kommt zudem hinzu. Der betriebene Aufwand würde sich damit
summieren.
Frau Müller fragt
nach, inwieweit das Thema Barrierefreiheit Teil der Leistungsbeschreibung ist
und inwieweit es frühzeitige Hinweise auch für normale Fußgänger darauf gibt,
dass es zu Behinderungen kommen kann.
Herr Bogusch
erklärt, dass mit der verkehrsrechtlichen Anordnung die Hinweise für eine
barrierefreie Ausführung gegeben werden. Bei vorhandenen Baustellen wird auf
entsprechende Rampen hingewirkt.
Herr Butter führt
aus, dass Stralsund noch lange keine behindertenfreundliche Stadt sei. Oft
kommt es zu Behinderungen durch PKW-Fahrer, sodass das Passieren mit dem
Rollstuhl erschwert oder verhindert wird.
Frau Dr. Stahlberg
erklärt, dass die Situation für sehbehinderte Menschen nicht befriedigend ist.
Sehbehinderte Menschen unterliegen dem Schwerbehindertenrecht und verfügen über
spezielle Zeichen, wie G und B. In der Regel sind diese Menschen aber auch in
Begleitung unterwegs. Man sollte der vorübergehenden Situation der Stadt
Rechnung tragen. In der Gesamtsituation sieht Frau Stahlberg keine
Verbesserungsmöglichkeit. Auch sehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit
vorübergehende Lösungen für sich wahrzunehmen und schöpfen diese auch aus.