Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen ist es in der Regel erforderlich, Fahrbahnquerungen für Fußgänger und Radfahrer außerhalb der vorhandenen Querungsstellen einzurichten. Diese Fahrbahnquerungen sind zeitlich befristet und können sich im Zuge der Baumaßnahme auch mehrmals verlagern.

 

Auf die provisorische Querung wird durch die Sperrung des Gehweges zur Baustellensicherung und bei Bedarf durch eine Fußgängerwegweisung zur Querungsstelle hingewiesen. An den provisorischen Querungsstellen sind jedoch häufig keine Bordsteinabsenkungen vorhanden. Um die Querung hier zu erleichtern, werden in der Regel mit Schottermaterial oder in Asphalt kleine Rampen zwischen Fahrbahn und Bordsteinkante ausgebildet. Da diese Rampen in die Fahrbahn hereinragen, müssen sie jedoch sehr kurz und somit sehr steil angelegt werden, um ein Überfahren durch Kfz zu vermeiden.

 

Frau Müller fragt nach, inwieweit es für alle, also Sehbehinderte und Kinder, sichtbar gemacht wird, dass die richtige Stelle zum Überqueren gewählt werden kann.

 

Herr Bogusch erklärt, dass es ein großes Problem darstellt, eine optische Führung für Sehbehinderte zu gewährleisten, die es den Sehbehinderten dann ermöglichen soll die Querungsstelle zu finden. In der Praxis werden für Sehbehinderte keine besonderen Führungselemente eingerichtet. Sichergestellt werden muss die Absicherung der Baustelle, so dass Sehbehinderte nicht in den Baustellen- und damit in den Gefährdungsbereich gelangen. Eine Möglichkeit für Sehbehinderte über eine normale Beschilderung hinaus etwas einzurichten besteht nicht.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss-Nr.: 2014-VI-03-0039

 

Herr Suhr fragt nach, ob es die Möglichkeit gibt, Menschen mit Behinderung in geeigneter Form zu informieren, damit diese keine Schwierigkeiten haben Baustellen gefahrlos zu passieren.

 

Herr Bogusch antwortet, dass das oberste Gebot bei Baustellen die Einhaltung von Auflagen ist, um zu verhindern, dass etwas passieren kann. Eine Handhabung mit Leitplanken, die zielgerichtet zu den Querungsstellen führen, wird bei Baustellen nicht praktiziert. Die immer sehbehindertengerechte Baustelle zu garantieren, wird nicht möglich sein.

 

Herr Lewing fragt nach, ob ein hoher Kostenaufwand für die Absenkung des Bordsteines entstehen würde, sodass Rollstuhlfahrer die Rampe sicher passieren können.

 

Herr Bogusch erklärt, dass die Einrichtung einer Bordsteinabsenkung wieder eine Baustelle wäre. Es handelt sich um einen Eingriff in teilweise fertig gestellte Straßen, eine Behinderung und eine Störung im Straßenaufbau. Das Problem der zeitlichen Begrenzung dieser Querungen kommt zudem hinzu. Der betriebene Aufwand würde sich damit summieren.

 

Frau Müller fragt nach, inwieweit das Thema Barrierefreiheit Teil der Leistungsbeschreibung ist und inwieweit es frühzeitige Hinweise auch für normale Fußgänger darauf gibt, dass es zu Behinderungen kommen kann.

 

Herr Bogusch erklärt, dass mit der verkehrsrechtlichen Anordnung die Hinweise für eine barrierefreie Ausführung gegeben werden. Bei vorhandenen Baustellen wird auf entsprechende Rampen hingewirkt.

 

Herr Butter führt aus, dass Stralsund noch lange keine behindertenfreundliche Stadt sei. Oft kommt es zu Behinderungen durch PKW-Fahrer, sodass das Passieren mit dem Rollstuhl erschwert oder verhindert wird.

 

Frau Dr. Stahlberg erklärt, dass die Situation für sehbehinderte Menschen nicht befriedigend ist. Sehbehinderte Menschen unterliegen dem Schwerbehindertenrecht und verfügen über spezielle Zeichen, wie G und B. In der Regel sind diese Menschen aber auch in Begleitung unterwegs. Man sollte der vorübergehenden Situation der Stadt Rechnung tragen. In der Gesamtsituation sieht Frau Stahlberg keine Verbesserungsmöglichkeit. Auch sehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit vorübergehende Lösungen für sich wahrzunehmen und schöpfen diese auch aus.