Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Welche Maßnahmen plant die Hansestadt Stralsund für die in ihrem Eigentum befindlichen Gebäude, um bis 2050 das Ziele eines klimaneutralen Gebäudebestandes zu erreichen?

2.    Wie groß ist der Gebäudebestand der Hansestadt Stralsund insgesamt, und wie hoch ist der Sanierungsbedarf für diesen Gebäudebestand?

3.    Welche Fördermöglichkeiten bestehen, um Maßnahmen zur energetischen Sanierung der städtischen Gebäude zu finanzieren und wie ist der Stand der Akquise dieser Fördermittel?

 

Frau Dr. Gelinek antwortet wie folgt:

 

Die Maßnahmen, die die Hansestadt Stralsund für ihre eigenen Gebäude umsetzt, um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, teilen sich in die zwei Themenkomplexe Energieerzeugung und Energieverbrauch:

Im Rahmen der Energieerzeugung werden bei allen Neubauten und Sanierungen im Rahmen des technisch Möglichen erneuerbare Energieerzeugungsanlagen errichtet. Beispielhaft sind hier die Geothermieanlagen an der Sporthalle Andershof und beim Neubau am Schulzentrum am Sund zu nennen. Alle sich in Planung befindlichen Objekte werden mit Photovoltaikanlagen versehen, welche eine Eigenstromversorgung gewährleisten. Überschüssig erzeugte elektrische Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Um den zentralen Ausbau der Stadtwerke zu fördern, werden ab dem 01.01.2024 alle gasbefeuerten Wärmeerzeuger an die SWS Energie überführt. So können die großen öffentlichen Gebäude und Verbräuche in die Planung der SWS Energie zur zentralen klimaneutralen Wärmeerzeugung einbezogen werden.

Zur Optimierung des Energieverbrauches werden alle städtischen Objekte bei jeder baulichen Maßnahme auf Einsparpotentiale untersucht und diese, wo möglich, genutzt. Mit Hilfe einer neuen Softwarelösung sollen künftig alle Gebäude systematisch auf ihr energetisches Einsparpotential im Bereich äußere Gebäudehülle sowie Verbrauch untersucht werden. So kann jeweils ein Sanierungsfahrplan erstellt werden. Zunächst werden die Gebäude digital dreidimensional erfasst, dies befindet sich derzeit in Vorbereitung. Ein erstes Testobjekt in der Vogelwiese 84 wurde bereits erfasst und weist einen hohen energetischen Sanierungsbedarf auf.

Um keine Zeit zu verlieren, werden bei allen Instandhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gebäudehülle und Verbrauchern Maßnahmen durchgeführt, unter anderem auch, sofern zulässig, in denkmalgeschützten Objekten. Diese Maßnahmen sind z.B. LED-Umrüstung, z.B. an Schulen und Sporthallen, Dach-/Deckendämmung etwa in der Sporthalle Brunnenaue oder die energetische Fassadensanierung am Gebäude Wiesenstraße 9.

Derzeit befinden sich 151 Gebäude im Bestand der Hansestadt Stralsund, und zwar

·         24 Schulen

·         17 Sportstätten

·         17 Soziale Einrichtungen

·         21 Kultureinrichtungen

·         38 Verwaltungsgebäuden

·         32 Gebäude und Hallen auf der Werft.

Ohne die Werft verantwortet das Zentrale Gebäudemanagement somit ca. 180.000 m² Bruttogeschossfläche.

Aktuell werden keine spezifischen Förderprogramme in Bezug auf die Erreichung der Klimaneutralität des Gebäudebestandes in Anspruch genommen. Mögliche Förderprogramme werden laufend geprüft und künftig nach Möglichkeit natürlich in Anspruch genommen.

Bereits 2010 bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurde bei der Hansestadt Stralsund das Bewusstsein für die Verantwortung und die Notwendigkeit des Handelns im Sinne des Klimaschutzes geschaffen. Die Hansestadt Stralsund versteht sich als wichtiger Akteur bei der Umsetzung der Klimaschutzziele und prüft regelmäßig, wie diese mittel- und langfristig im Bereich des Gebäudemanagements erreicht werden können.

 

Herr Suhr erkundigt sich, wann die Bürgerschaft eine Übersicht zum Sanierungsbedarf und den damit entstehenden Kosten erhält. Außerdem interessiert ihn, warum derzeit keine Förderprogramme in Anspruch genommen werden.

 

Frau Dr. Gelinek verweist auf die haushalterischen Möglichkeiten, die zu den Förderbedingungen passen müssen. Darüber hinaus müsse bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen die Beauftragung bzw. Umsetzung der Maßnahme auch noch in einem bestimmten Zeitfenster erfolgen können.

Frau Dr. Gelinek führt weiter aus, dass zur Erfassung aller Gebäude zunächst ca. 600 T € anfallen würden. Angefangen werden soll mit den Objekten mit dem größten Einsparpotenzial. Die Ergebnisse aus den Aufmaßen werden in den Fachausschüssen vorgestellt.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.