Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, einen Bürgerentscheid mit der folgenden Frage durchzuführen:

 

„Soll zukünftig eine Sperrung der Durchfahrt durch die Altstadt im Bereich der Wasserstraße und des Fischmarktes unter Beibehaltung der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr umgesetzt werden?“

 

Der Bürgerentscheid soll am 9. Juni 2024 parallel zur Europa- und Kommunalwahl durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 


Herr Suhr begründet den Antrag. Er verweist auf einen Entwurf zur Fortschreibung des Verkehrskonzepts Altstadt. Darin wird durch Gutachter empfohlen, die Durchfahrt nicht mehr zuzulassen. Als weiteren Aspekt nennt Herr Suhr eine Aussage der Verwaltung. Demnach werde das Verkehrskonzept angepasst, da es in Teilen politisch nicht mehrheitsfähig sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI ist der Ansicht, dass die zentrale Frage der Sperrung der Durchfahrt durch die Bürgerinnen und Bürger mittels Bürgerentscheid über ein Vertreterbegehren geklärt werden sollte.

 

Herr Quintana Schmidt erbittet von der Verwaltung eine Stellungnahme.

 

Herr Dr. Raith erläutert, dass es sich bei dem Verkehrskonzept um ein Maßnahmenbündel handelt. Dieses wird im Bausteinprinzip umgesetzt. In der Vergangenheit war erkennbar, dass es innerhalb der Bürgerschaft zu einzelnen Bausteinen kontroverse Auffassungen gibt. Daher wird jede einzelne Maßnahme differenziert betrachtet und zur Diskussion gestellt.

Herr Dr. Raith merkt zur aufgeworfenen Fragestellung des Bürgerentscheids an, dass die Formulierung „Sperrung“ unkonkret sei, da sie keine Schlussfolgerung zu Zeiten oder Dauer zulasse. Darüber hinaus gäbe es andere Maßnahmen, um das Verkehrsaufkommen in der Wasserstraße zu reduzieren.

Herr Dr. Raith macht darauf aufmerksam, dass zudem die StVO novelliert wird. Die konkreten Regelungen und die Schlussfolgerungen für die Wasserstraße müssen noch abgewartet werden. Die Gesamtaufgabenstellung sei sehr komplex und müsse daher in einzelnen Punkten zur Diskussion gestellt werden.

 

Herr Buxbaum stellt das Instrument des Bürgerentscheids im konkreten Fall in Frage. Es sei unklar, wie sich die Bürgerinnen und Bürger aus anderen Stadtteilen angesprochen fühlen. Ein Bürgerentscheid könnte auch gegen eine Sperrung ausfallen. Die Thematik verschwände dann zunächst aus dem Diskussionsraum. Dahingehend wäre ein Bürgerentscheid kontraproduktiv. Die Fraktion DIE LINKE./SPD wird dem Antrag nicht folgen.

 

Herr Haack stellt klar, dass es schon immer Verkehrsfluss in der Wasserstraße gab. Er hinterfragt, warum der Bürgerentscheid mittels Vertreterbegehren und nicht mittels Bürgerbegehren herbeigeführt werden soll. Herr Haack zweifelt die Gründe der Antragstellung an.

Er stellt klar, dass durch eine Sperrung im vorgeschlagenen Bereich der vordere Teil der Wasserstraße (Kreisverkehr bis Heilgeiststraße) mit ca. 4.000 Fahrzeugen mehr am Tag belastet werde. Die Fraktion Bürger für Stralsund wird gegen den Antrag stimmen.

 

Herr Suhr hält es für legitim, das Instrument des Vertreterbegehrens zu wählen, insbesondere vor dem Hintergrund der klaren Aussagen der Gutachter zur Thematik. Nach seiner Ansicht könnte auch die Aufenthaltsqualität in der Altstadt gesteigert werden, z.B. Außengastronomie in dem betreffenden Bereich. Herr Suhr plädiert für eine sachliche Diskussion.

 

Für die Fraktion CDU/FDP äußert Herr Bauschke Kritik zum angestrebten Vertreterbegehren. Damit würde wieder eine politische Entscheidung erzeugt. Sollte das Interesse in der Bevölkerung zur Thematik tatsächlich derart existent sein wie beschrieben, dann sollte es auch möglich sein, einen Bürgerentscheid mittels Bürgerbegehren herbeizuführen. Die Fraktion CDU/FDP wird den Antrag ablehnen.

 

Der Präsident stellt den Antrag AN 0126/2023 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt