Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

In dem Schreiben des Präsidenten der Bürgerschaft vom 30.06.2023 wurde im vorletzten Absatz erwähnt, dass die Unteren Naturschutzbehörde vor einem Jahr die Wiederaufnahme von Pflegearbeiten (Begrenzung des Röhrichtwuchses usw.) zugestimmt hat. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Wann werden diese Pflegearbeiten begonnen?

2. An welchen Teichen werden die Arbeiten durchgeführt?

3. Welche Maßnahmen sollen genau durchgeführt werden?

 

Frau Waschki antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Es wird zunächst auf die Ausführungen zu TOP 7.8 (kAF 0145/2023) verwiesen. Es ist geplant, mit den Arbeiten in der zweiten Kalenderwoche 2024 zu beginnen.

 

zu 2.:

Die geplanten Arbeiten finden im Bereich des Knieperteiches statt.

 

zu 3.:

Der Ausbreitung des Schilfes soll durch Entnahme der Rhizome begegnet werden. Rhizome sind unterirdisch, meist waagerecht verlaufende, verdickte Sprossachsen (Stängel) bestimmter Pflanzen.

 

Frau Dr. Carstensen erkundigt sich nach der angekündigten sukzessiven kleinen Entschlammung auf ca. 20 % der Fläche.

 

Frau Waschki erklärt, dass die beschriebenen Maßnahmen damit gemeint sind.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.