Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Frau Dr. Gelinek stellt die überarbeitete Richtlinie für die Ausgabe des Strelapasses vor.

Mit der Richtlinie wurde unter anderem der Geltungsbereich um die Leistungsempfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes erweitert. Auch wurden begriffliche Anpassungen vorgenommen und die Vergünstigungsbereiche wurden aktualisiert. Zudem ist mit der neuen Richtlinie die Online-Beantragung über OpenRathaus gestattet.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Lange erörtert Frau Dr. Gelinek, dass der Strelapass auf Personenbereiche mit besonderen Herausforderungen abzielen soll und deshalb erst von Familien mit 2 Kindern in Anspruch genommen werden kann.

 

Herr Lange möchte wissen, ob die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreicht oder ob der Grad der Behinderung ebenfalls ausschlaggebend ist.

 

Frau Dr. Gelinek entgegnet, dass die Vorlage des Schwerbehindertenausweises genügt, da dieser einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraussetzt.

 

Frau Breuer erfragt die Höhe der Mindereinnahmen, die durch die Begünstigung des Strelapasses bei den Einrichtungen entstehen.

 

Dahingehend teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass keine statistische Erfassung in den Einrichtungen über die Inanspruchnahme des Strelapasses erfolgt. Auf Verlangen des Ausschusses, könnte eine statistische Erfassung in den Kultureinrichtungen für 2024 angestrebt werden.

Frau Dr. Gelinek fügt an, dass sich die konstante Anzahl an ausgegebenen Pässen auf 550 Stück beläuft.

 

Frau Dr. Carstensen hinterfragt den Wegfall der 4 Vergünstigungsbereiche und ob die Beantragung zukünftig nur noch über OpenRathaus möglich ist. 

 

Frau Dr. Gelinek führt aus, dass die Beantragung des Strelapasses weiterhin in den aufgelisteten Ämtern erfolgen kann, OpenRathaus jedoch vorrangig verwendet werden soll. Der Wegfall der Vergünstigungsbereiche ist auf Veränderungen in den Einrichtungen zurückzuführen. Als Beispiel benennt Frau Dr. Gelinek die Einführung eigener Ermäßigungstatbestände.

 

Frau Dr. Carstensen bedauert die Streichung der Telefonnummern von den einzelnen Ämtern, die den Strelapass ausgeben.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Haack erörtert Frau Dr. Gelinek, dass die empfangsberechtigten Personen von Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der aktuell gültigen Fassung der Richtlinie nicht aufgeführt sind.

 

Aus der Sicht von Herrn Haack werden mit der Aufnahme der empfangsberechtigten Personen von Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Stralsunder/-innen benachteiligt.

Anmerkend zur der Äußerung von Herrn Haack gibt Frau Dr. Gelinek den Hinweis, dass empfangsberechtigte Personen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Leistungen nach dem SGB II ebenfalls einen Anspruch auf den Erhalt des Strelapasses haben.

 

Auf die Nachfrage von Frau Friesenhahn erläutert Frau Dr. Gelinek, dass die Leistungshöhe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Leistungshöhe der Empfänger von Bürgergeld orientiert.

 

Frau Friesenhahn nimmt erneut Bezug auf die statistische Erfassung der Inanspruchnahme des Strelapasses.

 

Im Anschluss eines Meinungsaustausches bringt Frau Friesenhahn zur Abstimmung, ob im Jahr 2024 die Inanspruchnahme des Strelapasses in den Kultureinrichtungen erfasst werden soll.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Dr. Gelinek wird die Möglichkeiten zur entsprechenden Umsetzung verwaltungsintern eruieren.

 

Frau Dr. Gelinek geht im Weiteren auf die finanziellen Auswirkungen ein und merkt an, dass mit den Ermäßigungen des Strelapasses lediglich ein geringer Aufwand bei den Ausgaben entsteht. Sie verdeutlicht, dass die Einrichtungen durch den Strelapass einen deutlichen Zuwachs an Besuchern generieren. 

 

Herr Haack trägt den Änderungsantrag seiner Fraktion Bürger für Stralsund vor. Es wird beantragt, dass der §1 Nr. 7 gestrichen wird und die empfangsberechtigten Personen von Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter der Nr. 4 im §1 aufgeführt werden. Des Weiteren soll im § 1 Nr.4 der Identitätsausweis als Voraussetzung aufgeführt werden.

 

Frau Kümpers findet, dass der vorgetragene Änderungsantrag die Richtlinie verkomplizieren würde.

 

Frau Friesenhahn verdeutlicht das Ansinnen von Herrn Haack zur Vermeidung einer Ungleichberechtigung der Stralsunder/-innen.

 

Frau Friesenhahn bringt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 4 Zustimmungen      5 Gegenstimmen                      0 Stimmenthaltungen

 

Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Frau Friesenhahn bringt die Beschlussvorlage B 0065/2023 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0065/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Abstimmung: 6 Zustimmungen        2 Gegenstimmen                         1 Stimmenthaltung