Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrages AN 0123/2023 zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Vergabe (federführend) sowie für Sport mit folgendem Wortlaut:

 

Die Hansestadt Stralsund möchte die Städtepartnerschaftlichen Beziehungen zu seinen 8 Partnerstädten Huangshan (China), Kiel (Deutschland), Malmö (Schweden), Pori (Finnland), Stargard Szczecinski (Polen), Svendborg (Dänemark), Trelleborg (Schweden) und Ventspils (Lettland) auf der volkssportlichen Ebene ausbauen und verstetigen.

 

Hierzu lädt die Hansestadt Stralsund aus jeder dieser Partnerstädte bis zu 10 Sportler zu den drei Publikums trächtigsten Massensportveranstaltungen, Sundschwimmen, Stralsunder Triathlon und dem Rügenbrückenlauf ein.

Die Startgebühren hierzu werden von der Hansestadt Stralsund übernommen.

 

Die Kosten in Höhe von maximal 14.000,00 € sind in die Planung für den Haushalt 2024 mit aufzunehmen. Hierzu ist die Haushaltsstelle Öffentlichkeitsarbeit für Städtepartnerschaften von derzeit 6 T€ um maximal 14 T€ aufzustocken.

 


Herr Buxbaum begründet den vorliegenden Antrag ausführlich.

 

Für die Fraktion CDU/FDP stellt Herr Klingschat den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung des Antrages AN 0123/2023 zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Vergabe (federführend) sowie für Sport. Aus seiner Sicht sind insbesondere die finanziellen Auswirkungen noch unklar.

 

Frau Fechner schließt sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI dem gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung zur Beratung in die Fachausschüsse an.

 

Herr Hofmann erklärt für die Fraktion Bürger für Stralsund die Zustimmung zum Antrag AN 0123/2023. Er begründet diese mit den positiven Auswirkungen für die genannten Sportveranstaltungen und die städtepartnerschaftlichen Beziehungen.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung des Antrages AN 0123/2023 zur Beratung in die genannten Fachausschüsse abstimmen: 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen