Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wann ist mit dem Beginn der Regressarbeiten in der Badeanstalt zu rechnen?

 

2.    Wann sollen diese abgeschlossen sein?

 

3.    Wie hoch sind die Kosten für den ausführenden Betrieb und hat die Hansestadt genügend Mittel einbehalten?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Zunächst weist Herr Bogusch darauf hin, dass das Freizeitbad als Anlage freigegeben ist, sicher genutzt werden kann und keineswegs in einem unhaltbaren Zustand ist.

Nach der aktuellen Meldung der Baufirma beginnt der erforderliche Rückbau der Geländer in der 48. Kalenderwoche, danach beginnen die Instandsetzungsarbeiten.

 

zu 2.:

Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, kann ein konkreter Termin nicht genannt werden. Nach Angabe der Baufirma werden Abschnitte von 60 m Länge saniert, dafür sind jeweils 4 Wochen veranschlagt.

 

zu 3.:

Zu den Kosten für den ausführenden Betrieb gibt es keine Aussagen. Das von den Mängeln betroffene Los 1 (Wasserbauarbeiten) wurde noch nicht schlussgerechnet und es liegt eine Vertragserfüllungsbürgschaft vor.

 

Herr Philippen erkundigt sich nach den ausstehenden Betonarbeiten.

 

Herr Bogusch merkt dazu an, dass der Abbau der Geländer Voraussetzung sei, um die Betonsanierungsarbeiten ausführen zu können.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.