Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

1. Herr Rüdiger Arndt wird gemäß § 1 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V für fünf Jahre, für die Wahlperiode 2023 bis 2028 zur Schiedsperson gewählt

2. Frau Sonja Lehmann-Liebe wird gemäß § 2 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V für fünf Jahre, für die Wahlperiode 2023 bis 2028 zur 1. Stellvertreterin der Schiedsperson gewählt.

3. Herr Thoralf Midecke wird gemäß § 2 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V für fünf Jahre, für die Wahlperiode 2023 bis 2028 zum 2. Stellvertreter der Schiedsperson gewählt.

 


Einleitend erläutert der Präsident das Wahlverfahren:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund wählt in drei Wahlgängen die Schiedsperson sowie die Stellvertretungen der Schiedsperson.

Gewählt ist die Person, die in dem jeweiligen Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Die einfache Mehrheit genügt.

Jedes Bürgerschaftsmitglied hat in den drei Wahlgängen jeweils eine Stimme.

Sofern eine Person in einem Wahlgang gewählt ist, wird sie von der Bewerberliste für den nächsten Wahlgang gestrichen.

 

1. Wahlgang - Amt der Schiedsperson

 

Die Stimmen der Bürgerschaftsmitglieder entfallen wie folgt auf die Kandidaten:

 

Name

Vorname

Simmen

Arndt

Rüdiger

37

Lehmann-Liebe

Sonja

0

Midecke

Thoralf

0

 

 

2. Wahlgang – Amt der 1. Stellvertretung der Schiedsperson

 

Name

Vorname

Simmen

Lehmann-Liebe

Sonja

37

Midecke

Thoralf

0

 

 

3. Wahlgang – Amt der 2. Stellvertretung der Schiedsperson

 

Name

Vorname

JA

NEIN

ENTHALTUNG

Midecke

Thoralf

35

1

 

1

 

 

Entsprechend der Ergebnisse aus den Wahlgängen ergibt sich folgender Beschluss:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen