Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
1. Herr Rüdiger Arndt wird gemäß § 1
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V für fünf Jahre, für die
Wahlperiode 2023 bis 2028 zur Schiedsperson gewählt
2. Frau Sonja Lehmann-Liebe wird gemäß
§ 2 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V für fünf Jahre, für die
Wahlperiode 2023 bis 2028 zur 1. Stellvertreterin der Schiedsperson gewählt.
3. Herr
Thoralf Midecke wird gemäß § 2 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V für
fünf Jahre, für die Wahlperiode 2023 bis 2028 zum 2. Stellvertreter der
Schiedsperson gewählt.
Einleitend erläutert der Präsident das Wahlverfahren:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund wählt in drei Wahlgängen die
Schiedsperson sowie die Stellvertretungen der Schiedsperson.
Gewählt ist
die Person, die in dem jeweiligen Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Die einfache
Mehrheit genügt.
Jedes
Bürgerschaftsmitglied hat in den drei Wahlgängen jeweils eine Stimme.
Sofern eine
Person in einem Wahlgang gewählt ist, wird sie von der Bewerberliste für den
nächsten Wahlgang gestrichen.
1. Wahlgang - Amt der Schiedsperson
Die Stimmen der Bürgerschaftsmitglieder entfallen wie folgt auf die Kandidaten:
Name |
Vorname |
Simmen |
Arndt |
Rüdiger |
37 |
Lehmann-Liebe |
Sonja |
0 |
Midecke |
Thoralf |
0 |
2. Wahlgang – Amt der 1. Stellvertretung der
Schiedsperson
Name |
Vorname |
Simmen |
Lehmann-Liebe |
Sonja |
37 |
Midecke |
Thoralf |
0 |
3. Wahlgang – Amt der 2. Stellvertretung der
Schiedsperson
Name |
Vorname |
JA |
NEIN |
ENTHALTUNG |
Midecke |
Thoralf |
35 |
1 |
1 |
Entsprechend der Ergebnisse aus den Wahlgängen ergibt sich
folgender Beschluss:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen