Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtteil Tribseer Vorstadt gelegene Plangebiet zwischen Alter Rostocker Straße im Nord-Osten, die Alte Richtenberger Straße im Süd-Osten, den Carl-Heidemann-Ring im Süd-Westen und die Bebauung nördlich der Alten Richtenberger Straße im Nord-Westen wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das ca. 3,1 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 57 die Flurstücke 55/4, 56, 57/1, 57/2, 61/1, 61/2, 62/1, 62/2, 64, 65, 66, 67, 68, 71, 72/1, 73/1, 74/3, 74/4, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 76/2, 77, 78/3, 78/4, 78/6, 78/7, 79/3, 81/1, 82/3 ganz, sowie 97 und 85 anteilig, Flur 56 Flurstück 146/1 anteilig und Flur 55 Flurstück 69/2 anteilig.

 

2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Urbanen Gebietes mit vorrangig sozialen und kulturellen Einrichtungen, Einzelhandel, Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnen.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 85 der Hansestadt Stralsund "Urbanes Gebiet nordwestlich der Alten Richtenberger Straße" soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 20.000 m² betragen. Es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen