Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Paul erklärt, dass nach § 8 Abs.3 Hauptsatzung jedes Mitglied eine Anfrage pro Sitzung stellen kann.

Die Anfrage kann bis zu drei Zusatzfragen enthalten; es muss sich aber um eine Angelegenheit handeln. Der Präsident bittet dies zur Kenntnis zu nehmen und um zukünftige Beachtung.

 

Herr Gueffroy beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Aus mehreren Gründen ist es nicht möglich, die mit der Anfrage gewünschten Zahlen zu liefern.

 

Zunächst zielt die Frage sehr global auf alle offenen juristischen Verfahren, die die Stadt führt. Es besteht aber jegliche Verwaltungstätigkeit aus juristischen Verfahren. Denn dazu gehören alle Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Bußgeldverfahren, Mahnverfahren und Klageverfahren.

Eine derart umfassende Aufstellung anzufertigen, würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Die gesamte Verwaltung wäre damit lange beschäftigt, wobei die so gebundene Kapazität für das Kerngeschäft fehlen würde. Einen solchen Kraftakt würde man sich vernünftigerweise nur dann unterziehen, wenn es gute Gründe dafür gäbe.

   

Die von Herrn Laack gegebene Begründung lässt jedoch keine derartigen Gründe erkennen. Vielmehr deutet sie auf rechtsmissbräuchliche und ggf. rechtswidrige Absichten hin.

 

Die Anfrage suggeriert, dass die Stadt die von ihr geführten Verfahren alle selbst einleitet und dass deren Zahl politisch beeinflussbar wäre. Beides ist so nicht richtig.

Ein großer Teil aller Verwaltungsverfahren wird durch Anträge der Bürger eingeleitet. Und wo die Stadt in ihrer behördlichen Funktion von Amts wegen Verwaltungsverfahren einleitet, kommt sie damit ihren gesetzlichen Aufgaben nach.

Bei den verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren verhält es sich so, dass ganz überwiegend die Stadt verklagt wird. Über 90 % der entsprechenden Prozesse gewinnt die Stadt.

 

Bei den zivilrechtlichen Klageverfahren, bei denen die Stadt durchaus öfter als Klägerin tätig wird, geht es um die Durchsetzung von offenen Forderungen der Stadt oder um die Abwehr von gegen die Stadt gerichteten Forderungen. Dazu gehören z.B. auch die von der Stadt erhobenen Klagen wegen Nutzungsentgelt gegen Nutzer des Gemeinschaftseigentums der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee und der Hansestadt Stralsund in Neuendorf. Diese Verfahren sind aber einer Sondersituation geschuldet, die in der Bürgerschaft bereits wiederholt diskutiert wurde.

 

Jeder Klage geht im Übrigen eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten voraus. Aus diesem Grunde ist auch hier die Zahl der Fälle, in denen die Stadt unterliegt, sehr gering. Überdies ist die Stadt bei den zivilrechtlichen Klageverfahren von den Gerichtskosten befreit.

 

Angesichts der hohen Erfolgsquote vor Gericht besteht somit kein Anlass über Möglichkeiten zur Reduzierung der Prozesse nachzudenken.

 

Wollte man trotzdem die Zahl der Klageverfahren reduzieren, ließe sich das auf folgenden Wegen verwirklichen: Dem Bürger alles geben, was er begehrt. Unangenehme, in die Rechte der Bürger eingreifende Bescheide zurücknehmen und auf Forderungen wie z.B. Steuern und Grundstückspachten  verzichten, wenn der Schuldner nicht zahlen möchte.

 

Es liegt auf der Hand, dass ein solches Verhalten rechtswidrig wäre. Denn es ist die Pflicht der Verwaltung, die geltenden Gesetze umzusetzen und ggf. nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. Politisch beeinflussbar ist die Zahl der Verfahren daher nicht.

 

Im Übrigen dürfte der überwiegende Teil der Verfahren auch nicht in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fallen, da sie zu den gemäß § 38 Abs. 5 KV M-V dem Oberbürgermeister zugewiesenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gehören.

 

Gleichwohl ist die Bürgerschaft bisher in allen großen kostenträchtigen Prozessen zu den anstehenden Entscheidungen beteiligt worden. Das betrifft z.B. die Verfahren: Kanalbaubeiträge Volkswerft und Strelapark-Erweiterung. Zu den Neuendorfer Klageverfahren hat der Abteilungsleiter Liegenschaften, Herr Ranft, mehrfach vor der Bürgerschaft berichtet, zuletzt in der Sitzung am 06.03.2014, unter TOP 15.0.1.

 

Die Bürgerschaft wird auch in Zukunft unabhängig von Ihrer Zuständigkeit über größere Klageverfahren informiert werden.

 

Herr Dr. Badrow führt aus, dass jeder Konzern und jedes Unternehmen gewisse Risiken bewerten und diese aufstellen muss. Wenn die Frage auch in diese Richtung gehen sollte, dann wurden diese Risiken in den neuen Haushalten und in der Doppik bewertet. Besondere Verfahren mit gewissem Risiko können dort nachgelesen werden. Die Frage der schwebenden Risiken, also das was für die Stadt wichtig und zu bewerten ist, ist in die Doppik aufgenommen und im Haushalt erkennbar.

 

Zu 2.

Soweit sich die Anfrage auf das Stadtarchiv bezieht, war diese Thematik bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen. In den Sitzungen vom 06.03.2014 und 15.05.2014  wurde die  Bürgerschaft umfassend  informiert.

 

Am 06.03.2014 haben der Beauftragte für die historischen Bibliotheken, Herr Dr. Kunkel, und der Oberbürgermeister unter TOP 7.7 detailliert erläutert, dass und weshalb eine exakte Bezifferung von Verlusten aus dem Bestand unter monetären Gesichtspunkten weder möglich noch unter Rückkaufsgesichtspunkten sinnvoll ist.

 

Herr Laack stellt fest, dass es konkret um die offenen Rechtsfragen auf Hiddensee vor Gericht geht. Vor 3 Wochen war Herr Gysi auf der Insel und wies darauf hin, dass diese Angelegenheit vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden und der Stadt Stralsund erhebliche Kosten entstehen könnten. Herr Dr. Badrow solle selbst auf die Insel Hiddensee fahren und sich ein Bild machen. Er fragt nach, ob es auch andere Wege außer dieser juristischen Auseinandersetzungsform gibt.

 

Herr Gueffroy erklärt, dass die Hansestadt Stralsund kein Verfahren vollständig verloren hat. Bisherige Verfahren wurden mit kleineren Abstrichen gewonnen. Juristisch gibt es keinerlei Hinweise, die die Aussage von Herrn Gysi stützen.