Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Fürst beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Mit Beschluss Nr. 2013-V-02-0930 beauftragte die Bürgerschaft am 21.03.2013 den Oberbürgermeister mit der Schaffung der Voraussetzungen, dass die Hansestadt Stralsund gemäß dem „Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)“ die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort erhalten kann.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde daraufhin der Kontakt zum zuständigen Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V aufgenommen und die Unterlagen für die Einleitung des Verfahrens abgefordert. Diese Unterlagen sind im Juni 2013 eingetroffen. Es handelt sich im Wesentlichen um einen ausführlichen Erhebungsbogen, der den Handlungsrahmen für das Antragsverfahren vorgibt.

 

Es wurden die einzubeziehenden Ämter und Institutionen der Stadt, des Landkreises sowie des Landes festgestellt und um die entsprechenden Stellungnahmen gebeten. Diese Stellungnahmen trafen in unterschiedlicher Geschwindigkeit und Qualität in der Hansestadt Stralsund ein.

Innerhalb dieser vorbereitenden Arbeiten stellte sich die zwingende Notwendigkeit heraus, über zwei Gutachten zu verfügen; das ist zum einen eine Klimabeurteilung und zum anderen ein Gutachten über die örtliche Immissionsbelastung. Diese Gutachten müssen extern beauftragt und aus dem Haushalt finanziert werden. Es handelt sich hierbei um eine Summe von ca. 20.000 €.

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung hat niemand, weder von Seiten der Bürgerschaft noch von der Verwaltung, mit zusätzlichen Kosten gerechnet. Aus diesem Grund wurde verwaltungsintern eine überplanmäßige Ausgabe in dem üblichen Verfahren eingeordnet. Diese Mittel stehen nunmehr zur Verfügung.

 

Mit der Gemeinde Altefähr, die ein ähnliches Verfahren angeschoben hat, nur mit dem Ziel ein anerkanntes Seebad zu werden, laufen gegenwärtig Gespräche, aus Gründen der Kostenoptimierung ggf. Teile dieses Gutachtens gemeinsam zu beauftragen. Die Auftragsvergabe steht unmittelbar bevor.

 

Im eingangs benannten Sozialministerium existiert für die Entscheidungsfindung über die Anträge zu Erholungsorten, Kurorten oder Seebädern ein Beirat. Die Verwaltung ist gegenwärtig bemüht, diesen Beirat für ein Arbeitsgespräch, verbunden mit einem Rundgang durch die Stadt, kurzfristig nach Stralsund einzuladen, um die Chancen auszuloten. Dieser Termin soll am 9. Oktober stattfinden.

 

Zu diesem Arbeitsgespräch werden, wie von der Bürgerschaft festgelegt, die Vorsitzenden bzw. dessen Vertreter der Ausschüsse für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben hinzugezogen.

 

Nach diesem Arbeitstermin und den dann vorliegenden Ergebnissen der benannten Gutachten wird eine Beschlussvorlage eingereicht, die den Beschluss der Bürgerschaft zur Antragstellung auf staatliche Anerkennung als Erholungsort zum Gegenstand hat.

 

Herr Haack fragt nach, ob für bestimmte Einnahmen die Anerkennung als Erholungsort zwingend erforderlich ist?

 

Herr Fürst erklärt, dass es nach dem KAG M-V für die Erhebung einer Kur- oder Fremdenverkehrsabgabe zwingend erforderlich ist, den Status eines Erholungsortes zu besitzen.