Sitzung: 07.11.2023 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Der Ausschussvorsitzende gibt einführende Worte in das
Thema.
Für Herrn Jörg Schulz wird einstimmig Rederecht
erteilt.
Herr Schulz erläutert die in
der Anlage beigefügte Beschwerde zur Entgeltanpassung von städtischen Pachtland
für Garagen. Er teilt mit, wie die Entgeltanpassungen in anderen Städten
umgesetzt wurden. Er bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, wie viel von
2599 Garagen vermietet bzw. verpachtet sind. Weiterhin möchte er das
ortsübliches Entgelt der Bodenpacht erfahren. Er kritisiert die Vermischung von
Vermietung und Verpachtung von Garagen. Nach Aussage der Verwaltung haben 1480
Garagenbesitzer haben eine Mitteilung zur Erhöhung der Miete und Pacht
erhalten. Auch hier fordert Herr Schulz eine klare Aufteilung in Mieterhöhung
und Pachterhöhung. Er verweist darauf, dass bereits 90 Garagenbesitzer aus
größtenteils finanziellen Gründen die Verträge gekündigt haben.
Er bittet aus den genannten
Gründen um Unterstützung der Abgeordneten.
Herr Dr. Raith erläutert die
Vorgehensweise der Verwaltung und nimmt Bezug auf die Kommunalverfassung und
die entsprechende Vermietung/Verpachtung zum Vollwert. Er verweist ferner auf
das Alter der Garagen und deren schlechten baulichen Zustand. Er trägt vor,
dass hohe Entsorgungskosten bei einer Garagenberäumung auftreten (pro Garage
zwischen 10.000 EUR-15.000 EUR). Der Bodenrichtwert wird durch die darauf
stehende Garage stark vermindert. Weiterhin liegt ein wirtschaftlicher
negativer Gebäudewert vor. Herr Dr. Raith räumt ein, dass durch die Verwaltung
lange Zeit keine Anpassungen erfolgten, welche nun nachgeholt werden.
Herr Lindner bemängelt, dass
jahrelang keine Anpassungen erfolgten und fragt nach den Konsequenzen in der
Verwaltung. Er kritisiert die schlagartig starke Erhöhung in einer Zeit, wo
alles teurer wird.
Herr Quintana Schmidt
widerspricht den Argumenten von Herrn Dr. Raith hinsichtlich der
Kommunalverfassung. Er bemängelt, dass auf die Fragen von Herrn Jörg Schulz
bisher nicht eingegangen wurde.
Herr Kobsch merkt an, dass
es sich bei der ortsüblichen Miete und Pacht um einen Prozess handelt, welcher
sich entwickelt. Er verweist auf die Ausführungen in der letzten
Bürgerschaftssitzung. Er teilt ferner mit, dass in den letzten Jahren die frei
werdenden Garagen (708 Fälle) für einen Betrag von 480,00 EUR vermietet bzw.
verpachtet wurden. Daraus ergibt sich nun die Ortsüblichkeit.
Herr Quintana Schmidt
fordert eine Aufteilung der 708 Fälle in Miet- und Pachtverträge.
Auf Nachfrage von Herrn
Kinder teilt Herr Schulz mit, dass er eine angemessene Anpassung, jedoch keine
überzogene Erhöhung für den richtigen Weg hält. Herr Schulz erläutert den
Verfahrensweg von der Stadt Bautzen, welche nach seinen Aussagen alle
Pachtverträge gekündigt hat. Es wurden daraufhin lediglich Mietverträge
geschlossen. Die Eigentümer der Garagen haben als Ausgleich für ihre Leistungen
an den Garagen für einen bestimmten Zeitraum den gleichen Mietpreis wie den
Pachtpreis erhalten. Bei einem Mietvertrag sind alle Reparaturen durch die
Stadt zu tragen. Ferner bittet er um einen Miet-/Pachtspiegel, welcher
veröffentlicht werden sollte.
Herr Dr. Raith teilt mit,
dass für die Verwaltung die Vorgehensweise der Stadt Bautzen eine mögliche
Perspektive wäre. Aufgrund verschiedener Bodenrichtwerte wären die Mieten und
Pachten eventuell höher als 480,00 EUR.
Frau Bartel kritisiert die
Vorgehensweise der Verwaltung und die Nichteinbindung der Bürgerschaft. Nach
ihren Aussagen muss eine sozialverträgliche Lösung gefunden werden.
Herr Quintana Schmidt
plädiert für eine Aussetzung der Entgeltanpassung zum 01.01.2024, um
Alternativen zu prüfen.
Herr Lindner empfiehlt, dass
die Bürgerschaft die Angelegenheit der Garagenpachten an sich zieht.
Der Ausschussvorsitzende fasst die umfassende
Diskussion zusammen.
Der Vorsitzende
stellt den folgenden Antrag zur Abstimmung:
„Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit der Nutzungsentgelte für
Garagen zur Entscheidung gemäß § 22 Absatz 2 Ziffer 4 KV MV an sich“.
Die Mitglieder stimmen einstimmig dafür.
Der Ausschussvorsitzende
stellt zur Abstimmung, ob der Ausschusses für Finanzen und Vergabe der
Bürgerschaft empfiehlt, die Entgeltanpassung der Garagenpachten zum 01.01.2024
auszusetzen. Ferner ist der Sachverhalt zu prüfen sowie Alternativen zu
eruieren.
Abstimmung: 7
Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung
Ein entsprechender Antrag wird der Bürgerschaft zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Hinsichtlich des DAn
0005/2023 wird sich aufgrund der umfassenden Diskussion des Themas einstimmig
geeinigt, dass dieser zurück in die Fraktionen zur erneuten Beratung verwiesen
wird.