Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Dringlichkeitsantrages DAn 0005/2023 zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Vergabe (federführend) sowie Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung mit folgendem Wortlaut:

 

Bei der Erhöhung der Entgelte für die Garagen sollen die Mehr-Einnahmen innerhalb der ersten drei Jahre mindestens zu 50% in die Erhaltung und Erneuerung der Garagen-Infrastruktur fließen. 

 


Herr Dr. Zabel begründet den Antrag. Den Betroffenen solle Sicherheit zur Mittelverwendung gegeben werden, da durch die Nutzenden der Garagen durchaus ein Sanierungsstau gesehen werde.

Der Antrag soll nicht als Vorgriff auf die kommenden Haushalte verstanden werden. Vielmehr soll der Antrag durch die Verwaltung rechtskonform im Sinne einer Prüfung der Umsetzung des Willens der Bürgerschaft ausgelegt werden.

 

Herr Buxbaum erklärt, dass der Antrag weitestgehend nachvollziehbar sei. Er hinterfragt die tatsächlichen bisherigen Aufwendungen, damit das Ansinnen des Antrags nicht ins Leere läuft. Vorstellbar wären für Herrn Buxbaum außerdem eine stufenweise Anhebung bzw. eine längerfristige Festschreibung der Mittel, die in die Infrastruktur der Garagenkomplexe fließen.

Vor dem Hintergrund der offenen Fragen stellt er den Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung des Dringlichkeitsantrags DAn 0005/2023 zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Vergabe sowie Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung.

 

Herr Kobsch bestätigt, dass ein Sanierungsstau vorliegt. In den vergangenen Jahren wurden neben einzelnen größeren vornehmlich kleinere Maßnahmen umgesetzt. Der angedachte Satz von 50 % der Mehreinnahmen bedeute eine deutliche Erhöhung der bislang verwendeten Mittel.

 

Herr Danter wiederholt, dass der Dringlichkeitsantrag nach seiner Auffassung rechtswidrig sei. Neben der fehlenden Dringlichkeit solle die Verwaltung über die sinnvolle Verwendung der Mehreinnahmen entscheiden können.

 

Herr Suhr hält es für sinnvoll, über die Thematik zu diskutieren. Die Beschwerden der Nutzenden der Garagen richten sich nicht Richtung Sanierungsstau, sondern gegen die drastische Erhöhung der Garagenpacht.

Durch die Verwaltung sei die drastische Erhöhung bei der Beantwortung einer kleinen Anfrage aus seiner Sicht nachvollziehbar begründet worden.

Er erkundigt sich, ob die Bürgerschaft eine Handhabe habe, auf die Höhe der Pachten einzuwirken. Sollte dies der Fall sein, wäre zunächst über die Erhöhung in den Fachausschüssen zu beraten, um eine akzeptable Lösung zu finden. 

Herr Suhr äußert das Gefühl, dass mit einer Beschlussfassung zum Antrag dem eigentlichen Bürgerwillen nicht entsprochen werde.

 

Herr Kobsch führt aus, dass die Anpassung von Miet- und Pachtverträgen normales Verwaltungshandeln darstelle. Dies bedürfe nicht der Zustimmung der Bürgerschaft. Herr Kobsch merkt an, dass die Kommune verpflichtet sei, das Grundvermögen zum vollen Wert zu vermarkten. Davon sind auch Mieten und Pachten betroffen. Die Marktlage verpflichtet die Hansestadt Stralsund zum Handeln gemäß Kommunalverfassung. Gleichwohl habe die Bürgerschaft die Möglichkeit, Angelegenheiten an sich heranzuziehen. Im Ergebnis werde aber kein anderer Wert vorliegen.

 

Nach Einschätzung von Herrn Suhr scheint die kommunalverfassungsrechtliche Vorgabe in der Vergangenheit noch nicht vorgelegen zu haben. Da durch die Verwaltung im Redebeitrag von Herrn Kobsch die Heranziehungskompetenz der Bürgerschaft signalisiert wurde, unterstützt Herr Suhr den Antrag auf Verweisung in die genannten Fachausschüsse.

 

Herr Dr. Zabel betont, dass für die Fraktion CDU/FDP die Angelegenheiten dringlich seien, die die Bürger bewegen. Mit einer Beschlussfassung zum vorliegenden Antrag erhielten die Betroffenen einen Mehrwert für die Mehrkosten, die sie zu tragen haben.

Die Verwaltung solle nicht nach Belieben über die Verwendung der zusätzlichen Mittel entscheiden dürfen. Diese sollten wenigstens zum Teil den Betroffenen zu Gute kommen.

 

Nach Ansicht von Herrn Haack ist der Dringlichkeitsantrag nicht ausgereift. Es werde nicht berücksichtigt, dass die Hansestadt Stralsund die Mittel für den Haushalt benötige. Es sei absolut nachvollziehbar, dass die drastische Erhöhung für Betroffenheit bei den Garagenpachtenden sorge. Gleichwohl müsse aber auch der Grundgedanke der Gerechtigkeit betrachtet werden. Die Fraktion Bürger für Stralsund werde den Antrag auf Verweisung in die Fachausschüsse unterstützen.

 

Herr Buxbaum hält es für wichtig, die Thematik aufzugreifen und die Betroffenen zu beteiligen.

 

Für die Fraktion CDU/FDP teilt Herr Dr. Zabel mit, dass dem Antrag auf Verweisung in die Fachausschüsse nicht gefolgt werde. Es sei notwendig, zeitnah Lösungen für den Konflikt aufzuzeigen. Daher wird der Dringlichkeitsantrag aufrechterhalten.

 

Der Präsident lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung des Dringlichkeitsantrages DAn 0005/2023 zur Beratung in die genannten Fachausschüsse abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen