Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zeitnah zu prüfen, Mittel in Höhe von 100.000,00 EUR an den Sportbund der Hansestadt Stralsund e.V. einmalig zur Verfügung zu stellen.  


Herr Hofmann zeigt das Vorliegen eines Mitwirkungsverbotes gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3 KV M-V an. Er begibt sich zur Beratung des Tagesordnungspunktes in den Zuschauerbereich.

 

Herr Haack stellt nachfolgenden Änderungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Beschlussvorschlag des Antrags AN 0112/2023 werden „zusätzliche“ sowie „über das Bestehende Verfahren der Sportförderrichtlinie“ gestrichen.“

 

Frau Kothe-Woywode begrüßt die Arbeit des Sportbundes. Die Finanzierung müsse dauerhaft und transparent erfolgen. Dies ist nur über die Sportförderrichtlinie möglich. Der Änderungsantrag werde durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI daher abgelehnt.

 

Herr Haack äußert sich positiv über die Absicht, die Mittel dauerhaft zur Verfügung stellen zu wollen. Er ist überzeugt, dass durch die Verwaltung die Mittel nur auf Wegen bereitgestellt werden, die rechtskonform sind. Der Änderungsantrag wird aufrechterhalten.

 

Herr Danter merkt an, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt und sich die Hansestadt Stralsund die Sportförderrichtlinie gegeben hat, von der sie nicht abweichen könne. Er geht insbesondere auf § 1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie ein. Demnach sind der Hansestadt Stralsund durch den Sportbund ein Finanzierungsplan sowie eine Erläuterung der jeweiligen Fördermaßnahmen vorzulegen. Dies ist mit dem Änderungsantrag nicht gegeben.

 

Zur Wortmeldung von Herrn Haack entgegnet Frau Kothe-Woywode, dass der Änderungsantrag nicht plausibel ist, wenn es selbstverständlich sei, dass nach der Sportförderrichtlinie geprüft werde.

 

Nach Auffassung von Herrn Haack ist die Formulierung entbehrlich, da die Verwaltung entsprechend agiert. Darüber hinaus entspricht der eingereichte Antrag nicht der im Ausschuss für Sport abgestimmten Formulierung.

 

Herr Dr. Zabel hinterfragt das scheinbare Misstrauen hinsichtlich der Transparenz. Aus seiner Wahrnehmung wird die Mittelverwendung durch den Sportbund transparent dargelegt.

 

Herr Danter erklärt, dass ihm nicht bekannt sei, wofür die Mittel eingesetzt werden. Es sei nicht zu viel verlangt, zu erfahren, wofür der Sportbund die zusätzlichen Mittel benötigt.

 

Herr Suhr stellt klar, dass es fraktionsübergreifend Konsens sei, dem Sportbund Mittel zur Verfügung zu stellen. Er betont, dass ein zentrales Kriterium die Unabweisbarkeit sei. Nach Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI ermögliche der vorliegende Antrag, die rechtlich geforderte Unabweisbarkeit nachzuweisen. Die Sportförderrichtlinie bilde den geeigneten rechtlichen Rahmen, die Unabweisbarkeit zu dokumentieren. Dem Änderungsantrag könne seine Fraktion daher nicht zustimmen.

 

Herr Philippen berichtet aus dem Ausschuss für Sport. Herr Hofmann als Präsident des Stadtsportbundes hat gegenüber dem Ausschuss die Mittelverwendung mittels Power-Point-Präsentation transparent dargestellt. Herr Philippen bestätigt, dass die im Antrag AN 0112/2023 gewählte Formulierung nicht durch den Ausschuss abgestimmt sei. Der Änderungsantrag gäbe vielmehr die im Ausschuss abgestimmte Position wieder.

 

Herr Buxbaum erinnert an die Förderung an den Sportbund, die pandemiebedingt erforderlich war. Aus seiner Sicht sei die geführte Diskussion und die Frage nach der Mittelverwendung durchaus legitim.

 

Herr Philippen erläutert, dass im Zuge der Pandemie viele Trainer aufgehört haben. Die Kosten für die Übungsleiter steigen. Außerdem spüre auch der Sportbund die Auswirkungen der Inflation.

 

Nach Auffassung von Herrn Danter sei die durch die Kommunalverfassung in § 50 geforderte Unabweisbarkeit nicht gegeben. Dies bedeute nicht, dass die Mittel für den Sportbund nicht als sinnvoll erachtet werden.

 

Herr Lindner beantragt nach Geschäftsordnung das Ende der Debatte.

 

Auf Antrag von Herrn Dr. Zabel stimmt der Präsident einer Auszeit zu.

 

Auszeit: 17:32 Uhr bis 17:34 Uhr

 

Herr Haack wiederholt, dass der Änderungsantrag aufrechterhalten werde, da dieser dem abgestimmten Tenor des Ausschusses für Sport entspreche. Er zeigt sich verärgert, dass ein Misstrauen gegenüber der Prüfung durch die Verwaltung erzeugt werde.

 

Frau Kothe-Woywode betont, dass es nicht um Misstrauen und auch nicht um die Bereitstellung der finanziellen Mittel gehe. Der Verwaltung sollen die zulässigen Rahmenbedingungen für die Prüfung gegeben werden. Es solle vermieden werden, dass ein rechtwidriger Förderbescheid ergehe.

 

Herr Paul lässt über den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Beschlussvorschlag des Antrags AN 0112/2023 werden „zusätzliche“ sowie „über das Bestehende Verfahren der Sportförderrichtlinie“ gestrichen.

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2023-VII-09-1217

 

Abschließend stellt der Präsident den Antrag AN 0112/2023 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderung zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen