Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die geänderte Gestaltungssatzung (vom 28.09.2023) unserer Welterbepartnerstadt Wismar zum Thema Solaranlagen/Sonnenkollektoren auch in der Gestaltungssatzung Altstadt der Hansestadt Stralsund umsetzbar scheint. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorzustellen.


Herr Lange begründet den Antrag und wirbt um Zustimmung.

 

Herr Haack begründet die zustimmende Position der Fraktion Bürger für Stralsund zum vorliegenden Antrag. Er stellt klar, dass die Häuseransicht in der Innenstadt nicht verschandelt werden solle, sondern die straßenabgewandten Seiten für Photovoltaikanlagen genutzt werden könnten. Die Hansestadt Stralsund müsse sich dahingehend offen zeigen.

 

Herr Dr. Zabel teilt für die Fraktion CDU/FDP mit, dass dem Antrag nicht zugestimmt werde. Er verweist dabei auf den Weltkulturerbestatus und die unterschiedliche Dachlandschaft im Vergleich zur Hansestadt Wismar.

 

Der Präsident lässt über den Antrag AN 0113/2023 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen