Anfrage:
1. Wieviel Anpassungen des Garagennutzungsentgeltes wurden bisher angekündigt?
2. Wieviel Widersprüche sind bisher eingegangen?
3.
Warum gab es so viele Jahre keine Anpassungen
und wem gehören die Garagen?
Herr Kobsch beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie
folgt:
Die Hansestadt Stralsund hat derzeit 2.599 Gargenplätze
vermietet oder verpachtet. In den letzten Wochen haben 1.480 Garagennutzer eine
Erhöhungserklärung erhalten, mit der die Miete bzw. Pacht auf das ortsübliche
Niveau angepasst wurde.
Bislang haben 33 Garagennutzer gegen die Erhöhungserklärung
„Widerspruch“ eingelegt. Da es sich hierbei um ein rein zivilrechtliches
Verfahren und nicht um ein Verwaltungsverfahren handelt, ist ein „Widerspruch“
dagegen im rechtlichen Sinne nicht möglich. Bei sogenannten DDR-Altverträgen
erfolgt die Erhöhungserklärung nach § 6 Nutzungsentgeltverordnung, d.h., die
Erhöhung erfolgt durch einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung des
Grundstückseigentümers. Es ist deshalb kein Angebot auf Abschluss einer
Erhöhungsvereinbarung und auch kein zustimmungsbedürftiges
Mieterhöhungsverlangen.
Bei den BGB-Verträgen ist vereinbart, dass der
Grundstückseigentümer die Miete bzw. Pacht nach billigen Ermessen anpassen
kann.
Wenn der Garagennutzer mit der Erhöhung nicht einverstanden
ist, bleibt ihm nur das Recht der Kündigung des Nutzungsverhältnisses. Bislang
haben 90 Garagenmieter bzw. –pächter aus unterschiedlichen Gründen gekündigt.
Wenn der Garagennutzer den erhöhten Miet- oder Pachtzins nicht zahlt, verhält
er sich vertragswidrig und kann durch den Grundstückseigentümer nicht nur
ordentlich, sondern auch außerordentlich gekündigt werden.
Bei sogenannten DDR-Altverträgen sind die Garagennutzer auch
Eigentümer der Garagen. Endet dieses Nutzungsverhältnis, geht nach den
Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes das Eigentum an der Garage an den
Grundstückseigentümer über. In diesen Fällen vermietet bzw. verpachtet die
Hansestadt Stralsund sowohl den Grund und Boden als auch die Garage an die
Garagennutzer.
Die Verwaltung wollte zunächst sehen, wie sich der Bedarf an
Garagen entwickelt. Jetzt ist klar, dass auch heute noch eine hohe Nachfrage an
Garagen in sogenannten Garagenkomplexen besteht. Freiwerdende Garagen können in
der Regel in kürzester Zeit wieder vermietet bzw. verpachtet werden. Anders als
in anderen Städten hat die Verwaltung nicht vor, in Größenordnungen
Garagenkomplexe abzureißen, um Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen.
Auf dem freien Markt sowie durch die
Wohnungsbaugenossenschaften werden Garagen und Stellplätze teilweise auch zu
deutlich höheren Preisen angeboten. Freiwerdende Garagen hat die Verwaltung
seit mehreren Jahren zu den jetzt einheitlich geforderten Bedingungen vermietet
bzw. verpachtet. Nach nunmehr insgesamt 708 neuen Vertragsabschlüssen kann man
davon ausgehen, dass diese Miet- und Pachtpreise dem ortsüblichen Entgelt
entsprechen.
Herr
Haack erfragt, warum so viele Jahre keine Anpassung erfolgte. Regelmäßige
Anpassungen wären im konkreten Fall wahrscheinlich besser gewesen.
Herr
Kobsch erläutert, dass seit ca. 10 Jahren Vertragsabschlüsse zu den neuen
Konditionen vorgenommen werden. Ausgehend von 700 Vertragsabschlüssen könne
nunmehr von einer ortüblichen Pacht gesprochen werden, so dass eine allgemeine
Anpassung als angemessen angesehen werde.
Herr
Dr.-Ing. Badrow ergänzt, dass über viele Jahre versucht wurde, die
Stralsunderinnen und Stralsunder nicht durch Erhöhungen in einzelnen Bereichen
zu treffen. Er erinnert an die derzeitige Haushaltslage und die Schlussfolgerung
der Hansestadt Stralsund, dass Mechanismen zur Anpassung an den Preisindex
entwickelt werden müssen. Die Verärgerung der Betroffenen über die Erhöhung der
Gargenentgelte in der Größenordnung kann er durchaus nachvollziehen. Dies solle
künftig nicht mehr geschehen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.