Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Entwurfs eine Satzung für eine „Kommunale Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen“ zu erstellen und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Danter begründet den Antrag. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat eine Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Es liegt kein Verstoß gegen Bundesrecht vor. Es handelt sich um eine Lenkungssteuer mit dem Ziel der Vermeidung von Verpackungsabfall.

Herr Danter führt weiter aus, dass Einnahmen generiert und für freiwillige Leistungen eingesetzt werden könnten.

Zur anliegenden Satzung der Stadt Tübingen hat das BVerwG zwei Punkte kritisiert, die rechtskonform angepasst werden müssten (§ 4 Abs. 2 – Definition Begriff Einzelmahlzeit, § 8 Betretungsrecht der Geschäftsräume).

 

Herr Quintana Schmidt erklärt für die Fraktion DIE LINKE./SPD, dass der Ansatz, Verpackungsmüll zu vermeiden, durchaus sinnvoll sei. Gleichwohl bestehen noch Fragen, die es im Vorfeld zu klären gilt, z.B. Kosten für das Prozedere.

Herr Quintana Schmidt beantragt gemäß Geschäftsordnung, den Antrag AN 0111/2023 zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Vergabe sowie Sicherheit und Ordnung zu verweisen.

 

Herr Danter geht davon aus, dass bei der Vorlagenerarbeitung die Ausschüsse entsprechend beteiligt werden.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung des Antrages AN 0111/2023 zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Vergabe sowie Sicherheit und Ordnung abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend stellt Herr Paul den Antrag AN 0111/2023 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt