Herr Dr. Badrow stellt folgende 5 Mitteillungen vor:

 

1. Mittelsperren

2. Personalangelegenheit Kultur, Schule und Sport

3. Personalangelegenheit Bibliothek

4. Gorch Fock
5. Internetseite Stralsund

 

zu 1.:

Der Oberbürgermeister informiert, dass der Minister für Inneres und Sport des Landes M-V als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Datum vom 31.07.2014 die rechtsaufsichtlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2014 mitgeteilt hat. Dem Präsidenten der Bürgerschaft wurde bereits am 05.08.2014 der Erlass zur Haushaltssatzung mit der Bitte übergeben diesen den Fraktionen der Bürgerschaft zur Kenntnis zu gegeben. Gemäß der Anordnung setzte der Oberbürgermeister  zur Haushaltssatzung 2014 Mittelsperren nach § 51 KV M-V in Höhe von 1.020.300,00 € fest. Diese Mittelsperren sind notwendig um im Finanzhaushalt den Ausgleich des Saldos der Ein- und Auszahlungen im Zuge der Haushaltsdurchführung in diesem Jahr zu erreichen.

Der Oberbürgermeister unterrichtet die Bürgerschaft, dass gemäß § 51 II KV M-V die Entscheidung zur Festsetzung der Mittelsperren getroffen wurde. Die amtlichen Bekanntmachungen der Haushaltssatzung und Haushaltspläne 2014 erfolgten im Amtsblatt Nr.8 am 12.08.2014. Somit verfügt die Hansestadt Stralsund über rechtswirksame Haushaltssatzungen.

 

zu 2.:

Der Abteilungsleiter für Kultur, Schule, Sport und ZGM Herr Steffen Grieser wurde auf Grund eines Ermittlungsverfahrens vom Dienst freigestellt. Dies ist geschehen, um u.a. zum Schutz des Mitarbeiters gegen den ermittelt wird jeglichen Verdacht einer Manipulation von Unterlagen im Vorhinein auszuräumen. Es wird mitgeteilt, dass es die Umstände zulassen, dass Herr Grieser ab dem 08.09.2014 wieder im Dienst sein wird. Erst wenn das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens vorliegt, wird eine Bewertung des Sachverhaltes möglich sein, vorher nicht.

 

zu 3.:

Die Bibliothek wird ab Oktober bis auf weiteres von Frau Füssel geleitet, da Herr Bült-Albers nicht mehr zur Verfügung steht.

 

zu 4.:

Der Oberbürgermeister teilt der Bürgerschaft sein Bedauern darüber mit, dass eine vertrauliche Unterlage nicht als solche behandelt wurde. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Rechtsgutachten über einen Vermögenswert Gegenstand eines Dritten wurde und dies rechtliche Konsequenzen für die Hansestadt Stralsund haben kann, wenn so fahrlässig mit einer Unterlage umgegangen wird und diese an die Presse durchgereicht wird. Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt werden so an allen Stellen geschwächt.  Der Oberbürgermeister appelliert an die Bürgerschaft, dass man in den eigenen Reihen abwägen solle, welche Konsequenzen solch eine Entscheidung haben kann.

Das Gutachten wurde bereits kontrovers diskutiert, da gewisse Kostenpositionen sehr hoch erscheinen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Haushalt der Hansestadt Stralsund sehr eng gestrickt ist und einige Einsparungen enthält, die noch diskutiert werden müssen.

Der Oberbürgermeister skizziert einen Weg der möglich wäre, um die Gorch Fock zu kaufen, da die Hansestadt Stralsund ohne die Gorch Fock im Hafen schwer vorstellbar wäre. Der Plan ist, vom Land eine 90 %ige Förderung für die Investitionskosten zu erhalten. Auf der Investitionsseite der Stadt bedeutet dies eine Position von 10 %, die übrig bleiben würde. Dafür bekäme man nicht nur die Herrichtung des Schiffes, sondern auch sekundäre Anlagen, wie z.B. Anlegestege und andere Dinge. Damit wäre die Investitionssumme für die Stadt nicht zu groß.

Was viel entscheidender ist, ist gar nicht das, was in der Vergangenheit diskutiert worden ist, nämlich die Summe und wie man diese darstellt, sondern die Frage möglicher Folgekosten. Die Darstellung der Folgekosten im Hinblick auf die Rahmenbedingungen und Sparziele der Stadt wird schwer fallen. Das Thema Folgekosten kann nicht durch den Haushalt der Stadt abgedeckt werden. Sponsoren und Förderung Dritter wären eine denkbare Lösung. Die Aufgabe besteht, einen Weg zu finden, damit die Förderrahmenbedingungen eingehalten werden und die Hansestadt Stralsund weitestgehend kostenneutral gestellt wird. Der Oberbürgermeister lädt alle Bürgerschaftsmitglieder zur Lösungssuche ein, sodass man am Ende allen Rahmenbedingungen gerecht werden und das Schiff erhalten kann.

 

zu 5.:

Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Hansestadt unter www.stralsund.de in vier weiteren Sprachen präsent ist. Neben der deutschen Fassung werden die Informationen in Englisch, Schwedisch, Polnisch und Russisch gegeben. In allen vier Fremdsprachen wird auch über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Bürgerschaft informiert.