Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie hoch schätzt die Verwaltung die höheren Aufwendungen im aktuellen Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt durch Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes M-V ein und mit welchen Lohnkosten kalkuliert die Verwaltung bisher und mit welchen Ansätzen wird in Zukunft kalkuliert?

2.    Wie hoch schätzt die Verwaltung die Auswirkungen für den Finanzplanungszeitraum der folgenden drei Haushaltsjahre, insbesondere in Bezug auf die Investitionsplanung?

3.    Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Verwaltung (personellen und sachlichen Aufwand) und wer kontrolliert die Umsetzung?

 

Frau Steinfurt beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

 

Der Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes M-V wurde am 29.06.2023 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtages beraten. In Kraft gesetzt bzw. beschlossen wurde dieses Gesetz noch nicht. Dieses Gesetz soll das bisherige Vergabegesetz M-V ersetzen.

Der StGT M-V hat vielfach Kritik zum Entwurf geäußert und lehnt den Gesetzentwurf in Gänze ab.

 

Auch zu nur geschätzten Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt, bestenfalls im Finanzplanungszeitraum, können aus derzeitiger Sicht keine Aussagen gemacht werden.

Frau Steinfurt nimmt zunächst Bezug auf die Formulierung aus der Beschlussvorlage des Gesetzes unter Punkt E - Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen.

 

Demnach ist eine Steigerung der Auftragssummen bei öffentlichen Auftragsvergaben durch die Maßgaben zu tariflicher, tarifgleicher und Mindest-Entlohnung möglich, die aus dem Haushalt zu finanzieren sind, da die Unternehmen jedoch im Vergabeverfahren im Wettbewerb miteinander stehen, wird angenommen, dass die Steigerung „moderat“ ausfallen wird.  

Auch ein zusätzlicher Vollzugsaufwand in nennenswerter Höhe kann nicht näher beziffert werden.

 

Zur Kontrolle der Umsetzung verweist der StGT M-V in Zusammenhang mit der geäußerten Kritik darauf, dass die Spezialisierung auf diesem Gebiet bei der Zollverwaltung liegt, der Zoll jedoch nur für die Überwachung des bundeseinheitlichen Mindestlohns zuständig ist.

 

Aus der städtischen Vergabestatistik wird nicht separat ersichtlich, wieviel Prozent der Auftragskosten letztlich auf Personalkosten entfallen.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass immer dort, wo Personalkosten letztlich steigen, die Auftragssummen ebenfalls steigen werden. In welcher Höhe dies sein wird, kann nicht seriös abgeschätzt werden.

Welche Tarifverträge überhaupt für repräsentativ erklärt werden (das ist Voraussetzung dafür, dass der Tarifvertrag vom Gesetz umfasst wird), ist aktuell noch nicht ersichtlich, dies wird das Wirtschaftsministerium durch Rechtsverordnung festlegen.

 

Aber letztlich kann die gesicherte Prognose abgegeben werden, dass es zu höheren Aufwendungen im Ergebnishaushalt und auch bei den investiven Auszahlungen kommen wird. 

 

Herr Pieper dankt für die Ausführungen.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.