Anfrage:
1.
Wie
hoch schätzt die Verwaltung die höheren Aufwendungen im aktuellen
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt durch Inkrafttreten des Tariftreue- und
Vergabegesetzes M-V ein und mit welchen Lohnkosten kalkuliert die Verwaltung
bisher und mit welchen Ansätzen wird in Zukunft kalkuliert?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die
Auswirkungen für den Finanzplanungszeitraum der folgenden drei Haushaltsjahre,
insbesondere in Bezug auf die Investitionsplanung?
3.
Mit
welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Verwaltung (personellen und sachlichen
Aufwand) und wer kontrolliert die Umsetzung?
Frau Steinfurt beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:
Der Entwurf eines
Tariftreue- und Vergabegesetzes M-V wurde am 29.06.2023 im Rahmen einer
öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtages beraten. In Kraft
gesetzt bzw. beschlossen wurde dieses Gesetz noch nicht. Dieses Gesetz soll das
bisherige Vergabegesetz M-V ersetzen.
Der StGT M-V hat
vielfach Kritik zum Entwurf geäußert und lehnt den Gesetzentwurf in Gänze ab.
Auch zu nur
geschätzten Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt, bestenfalls im
Finanzplanungszeitraum, können aus derzeitiger Sicht keine Aussagen gemacht
werden.
Frau Steinfurt
nimmt zunächst Bezug auf die Formulierung aus der Beschlussvorlage des Gesetzes
unter Punkt E - Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der
Kommunen.
Demnach ist eine Steigerung der
Auftragssummen bei öffentlichen Auftragsvergaben durch die Maßgaben zu
tariflicher, tarifgleicher und Mindest-Entlohnung möglich, die aus dem Haushalt
zu finanzieren sind, da die Unternehmen jedoch im Vergabeverfahren im
Wettbewerb miteinander stehen, wird angenommen, dass die Steigerung „moderat“
ausfallen wird.
Auch ein zusätzlicher Vollzugsaufwand in
nennenswerter Höhe kann nicht näher beziffert werden.
Zur Kontrolle der
Umsetzung verweist der StGT M-V in Zusammenhang mit der geäußerten Kritik
darauf, dass die Spezialisierung auf diesem Gebiet bei der Zollverwaltung
liegt, der Zoll jedoch nur für die Überwachung des bundeseinheitlichen
Mindestlohns zuständig ist.
Aus
der städtischen Vergabestatistik wird nicht separat ersichtlich, wieviel
Prozent der Auftragskosten letztlich auf Personalkosten entfallen.
Es
kann davon ausgegangen werden, dass immer dort, wo Personalkosten letztlich
steigen, die Auftragssummen ebenfalls steigen werden. In welcher Höhe dies sein
wird, kann nicht seriös abgeschätzt werden.
Welche
Tarifverträge überhaupt für repräsentativ erklärt werden (das ist Voraussetzung
dafür, dass der Tarifvertrag vom Gesetz umfasst wird), ist aktuell noch nicht
ersichtlich, dies wird das Wirtschaftsministerium durch Rechtsverordnung
festlegen.
Aber letztlich kann
die gesicherte Prognose abgegeben werden, dass es zu höheren Aufwendungen im
Ergebnishaushalt und auch bei den investiven Auszahlungen kommen wird.
Herr Pieper dankt für die Ausführungen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.