Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses neben der Gemeindewahlleiterin wird für die Bürgerschaftswahl auf sechs festgelegt. Dazu schlagen die Parteien und Wählergruppen (Fraktionen) der Bürgerschaft der Gemeindewahlleiterin folgende Anzahl von Wahlberechtigten zur Berufung als Mitglied des Gemeindewahlausschusses vor:

 

CDU/FDP                                                      2 Mitglieder

Die Linke/SPD                                               1 Mitglied

Bürger für Stralsund                                      1 Mitglied

Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei                1 Mitglied

AfD                                                                1 Mitglied

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen