Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses neben der
Gemeindewahlleiterin wird für die Bürgerschaftswahl auf sechs festgelegt. Dazu
schlagen die Parteien und Wählergruppen (Fraktionen) der Bürgerschaft der
Gemeindewahlleiterin folgende Anzahl von Wahlberechtigten zur Berufung als
Mitglied des Gemeindewahlausschusses vor:
CDU/FDP 2
Mitglieder
Die Linke/SPD 1
Mitglied
Bürger für
Stralsund 1
Mitglied
Bündnis 90/Die
Grünen/Die Partei 1
Mitglied
AfD 1
Mitglied
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen