Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtteil „Am Lüssower Berg“ liegende Gebiet soll gemäß §
2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das ca. 1,2 ha große
Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund folgende Flurstücke:
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Flur 43
Flurstücke 21/1, 1/5 vollständig
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Flur 43
Flurstücke 21/2, 1/2 teilweise
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Flur 44
Flurstücke 154/1, 155/1, 156/6, 156/7, 156/8, 157/6, 157/7, 158/12, 158/13,
160/4 vollständig
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Flur 44
Flurstücke 154/2, 155/2, 156/2, 157/2, 158/2, 160/3 teilweise.
2. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebes zu schaffen, sowie die
technische und verkehrliche Erschließung zu sichern. Auf Grund der angrenzenden
Erschließungsstraßen ist die Fläche bereits siedlungsstrukturell gut
eingebunden und eignet sich für die Ausweisung eines uneingeschränkten
Gewerbegebietes.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen