Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtteil „Am Lüssower Berg“ liegende Gebiet soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das ca. 1,2 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund folgende Flurstücke:

×          Flur 43 Flurstücke 21/1, 1/5 vollständig

×          Flur 43 Flurstücke 21/2, 1/2 teilweise

×          Flur 44 Flurstücke 154/1, 155/1, 156/6, 156/7, 156/8, 157/6, 157/7, 158/12, 158/13, 160/4 vollständig

×          Flur 44 Flurstücke 154/2, 155/2, 156/2, 157/2, 158/2, 160/3 teilweise.

 

2. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebes zu schaffen, sowie die technische und verkehrliche Erschließung zu sichern. Auf Grund der angrenzenden Erschließungsstraßen ist die Fläche bereits siedlungsstrukturell gut eingebunden und eignet sich für die Ausweisung eines uneingeschränkten Gewerbegebietes.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen