Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für die rechtswirksame 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
39 „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ wird ein
Änderungsverfahren gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB
eingeleitet.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Wohngebiet
westlich der Lindenallee, Freienlande“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt
werden. Durch die Änderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben neu begründet,
die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegen. Von der Änderung werden die Belange des Naturschutzes nicht
berührt, da die äußere Abgrenzung des Baugebiets, das Bebauungskonzept in
seinen Grundzügen sowie der Gebietscharakter unverändert übernommen werden.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Bst. b BauGB
genannten Schutzgüter sind nicht gegeben. Bei der Planung werden auch keine
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein. Damit
kann das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen.
3. Der
Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39
„Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ gelegen im Stadtgebiet
Grünhufe, Stadtteil Freienlande, in der vorliegenden Fassung vom August 2023,
bestehend aus Auszügen der Planzeichnung (Teil A) mit den örtlichen
Bauvorschriften sowie der Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen