Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Der Geltungsbereich ist ca. 3,4 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

Gem. Stralsund, Flur 31, Flurstücke 19/2, 20/18, 20/19, 20/20, 20/21, 21/5, 22/6, 24/2, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 44/1, 46, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55/1, 58/1, 58/2, 59, 60/3, 63/1, 63/5, 63/8, 64/1, 69/1, 70/1 und 127/10 ganz und anteilig 21/3, 21/8, 63/7, 127/20 und 244. Gem. Stralsund, Flur 34, Flurstück 193 anteilig.

 

2. Der Entwurf zum Einfachen Bebauungsplan Nr. 82 der Hansestadt Stralsund „An der Dänholmstraße“, gelegen im Stadtgebiet Franken, im Stadtteil Franken Vorstadt, in der vorliegenden Fassung vom August 2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen