Herr Kuhn nimmt Bezug auf seine kleine Anfrage unter TOP 7.10 der Bürgerschaftssitzung vom 14.09.2023 und schildert die Beweggründe für die Anfrage. Er dankt für die Beantwortung, hält jedoch die außerhalb des Protokolls emotional vorgetragene Zurückweisung des Vorwurfes eines Rechtsverstoßes für nicht notwendig und nicht gerechtfertigt.

Herr Kuhn zeigt sich an der Thematik Försterhofer Heide weiterhin interessiert und regt an, an einer Führung teilnehmen zu dürfen.

 

 

Es besteht kein weiterer Redebedarf.