Der Präsident teilt wie folgt mit:

 

Gemäß Schriftsätzen der Verwaltung ist die Umsetzung von Beschlüssen der Bürgerschaft bekannt gegeben worden. Dies betrifft die folgenden Beschlüsse:

 

Ausbau der Breitbandverfügbarkeit (2019-VI-03-0962)

-       Informiert wird, dass die Verfügbarkeit in den nicht erschlossenen Gebieten wie Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser nunmehr weitestgehend gegeben ist bzw. die Maßnahmen fortgesetzt werden.

 

 

Entwicklungskonzept Friedhof St. Jürgen (2021-VII-04-0514)

-       Mitgeteilt wird, dass ein umfangreiches Konzept erarbeitet und fortgeschrieben worden ist, was als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen dient. Aufgrund der Einstellung möglicher Förderprogramme durch den Bund ist man bemüht, alternative Finanzierungsmöglichkeiten hierfür zu eruieren

 

Tag der offenen Tür im Rathaus (2023-VII-07-1148)

-       In Umsetzung des Beschlusses wird nach Rücksprache mit der antragstellenden Fraktion das Rathaus am Tag des offenen Denkmals 2024 mit einbezogen und für Interessierte für Führungen und Gespräche verfügbar sein.

 

Errichtung eines Bolzplatzes (2023-VII-07-1145)

-       Informiert wird, dass im Stadtgebiet Devin eine geeignete Fläche gefunden, hergerichtet und für die Nutzung übergeben wurde.

 

Kunstrasenplatz Kupfermühle (2023-VII- 07-1150)

-       Es wird mitgeteilt, dass Baubeginn für den 23.10.2023 vorgesehen ist. Bei einer geplanten Bauzeit von 14 Monaten wird die Fertigstellung und Nutzbarkeit für November 2024 erwartet.

 

Nutzung der Sporthalle des Berufsförderungswerkes (2023-VII-05-1096)

-       Die bisher in Umsetzung des Beschlusses erfolgten Verhandlungen mit dem Berufsförderungswerk führten zu keinen kostendeckenden bzw. finanziell tragbaren Ergebnissen. Eine komplette Anmietung der Sporthalle oder die deutliche Reduzierung der Nutzungsentgelte sind daher weiterhin Verhandlungsziele.

 

Der Präsident bittet um Kenntnisnahme der Umsetzung der Beschlüsse. Die Schriftsätze hierzu liegen den Mitgliedern der Bürgerschaft vor.

 

Herr Paul teilt weiter mit, dass eine Anregung bezüglich der vorgesehenen Anpassung der Entgelte für Garagenpachten gemäß § 4 Absatz 2 Hauptsatzung an den Ausschuss für Finanzen und Vergabe zur Befassung übergeben worden ist. Die Stellungnahme des Ausschusses wird den Mitgliedern der Bürgerschaft entsprechend zur Kenntnis gegeben werden.