Sitzung: 19.10.2023 Bürgerschaft
Der Präsident teilt wie folgt mit:
Gemäß Schriftsätzen der Verwaltung ist die Umsetzung von
Beschlüssen der Bürgerschaft bekannt gegeben worden. Dies betrifft die
folgenden Beschlüsse:
Ausbau der
Breitbandverfügbarkeit (2019-VI-03-0962)
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Informiert wird, dass die Verfügbarkeit in den
nicht erschlossenen Gebieten wie Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser
nunmehr weitestgehend gegeben ist bzw. die Maßnahmen fortgesetzt werden.
Entwicklungskonzept
Friedhof St. Jürgen (2021-VII-04-0514)
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Mitgeteilt wird, dass ein umfangreiches Konzept
erarbeitet und fortgeschrieben worden ist, was als Grundlage für die Umsetzung
der Maßnahmen dient. Aufgrund der Einstellung möglicher Förderprogramme durch
den Bund ist man bemüht, alternative Finanzierungsmöglichkeiten hierfür zu
eruieren
Tag der offenen
Tür im Rathaus (2023-VII-07-1148)
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In Umsetzung des Beschlusses wird nach Rücksprache
mit der antragstellenden Fraktion das Rathaus am Tag des offenen Denkmals 2024
mit einbezogen und für Interessierte für Führungen und Gespräche verfügbar
sein.
Errichtung eines
Bolzplatzes (2023-VII-07-1145)
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Informiert wird, dass im Stadtgebiet Devin eine
geeignete Fläche gefunden, hergerichtet und für die Nutzung übergeben wurde.
Kunstrasenplatz
Kupfermühle (2023-VII- 07-1150)
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Es wird mitgeteilt, dass Baubeginn für den
23.10.2023 vorgesehen ist. Bei einer geplanten Bauzeit von 14 Monaten wird die
Fertigstellung und Nutzbarkeit für November 2024 erwartet.
Nutzung der
Sporthalle des Berufsförderungswerkes (2023-VII-05-1096)
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Die bisher in Umsetzung des Beschlusses erfolgten
Verhandlungen mit dem Berufsförderungswerk führten zu keinen kostendeckenden
bzw. finanziell tragbaren Ergebnissen. Eine komplette Anmietung der Sporthalle
oder die deutliche Reduzierung der Nutzungsentgelte sind daher weiterhin
Verhandlungsziele.
Der Präsident bittet um Kenntnisnahme der Umsetzung der Beschlüsse. Die
Schriftsätze hierzu liegen den Mitgliedern der Bürgerschaft vor.
Herr Paul teilt weiter mit, dass eine Anregung bezüglich der
vorgesehenen Anpassung der Entgelte für Garagenpachten gemäß § 4 Absatz 2
Hauptsatzung an den Ausschuss für Finanzen und Vergabe zur Befassung übergeben
worden ist. Die Stellungnahme des Ausschusses wird den Mitgliedern der
Bürgerschaft entsprechend zur Kenntnis gegeben werden.