Herr Dr. Zabel bringt für die Fraktion CDU/FDP den Dringlichkeitsantrag DAn 0005/2023 ein und begründet kurz die Dringlichkeit.

 

Herr Danter entgegnet, dass aus seiner Sicht keine Dringlichkeit vorliegt.

 

 

Herr Suhr beantragt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI aufgrund des sachlichen Zusammenhangs den TOP 9.5 nach der Beschlussfassung zu TOP 12.1 zu behandeln.

 

 

Der Präsident teilt mit, dass der Bürgerschaft zur Sitzung unter TOP 12.9 die Vorlage H 0108/2023 zur Entscheidung vorliegt.

 

Er stellt die Heranziehung der Vorlage H 0108/2023 gem. § 22 Absatz 2 Satz 4 KV M-V und Behandlung unter TOP 12.9 zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter

2023-VII-09-1207

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt gem. § 29 Abs. 4 KV M-V über die Dringlichkeit des Antrages DAn 0005/2023 und die Behandlung unter TOP 9.11 abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter

2023-VII-09-1208

 

 

Abschließend stellt er den Antrag von Herrn Suhr, TOP 9.5 nach TOP 12.1 zu behandeln zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Einstimmig beschlossen

2023-VII-09-1209

 

(Die Protokollierung bleibt davon unberührt.)