Herr Bogusch erklärt, dass die aktuelle Fassung der Parkgebührenordnung aus dem Jahr 2019 ist, damals gab es allerdings nur eine kleine Änderung.

Jetzt sollen die Parkgebühren angepasst werden, die seit 15 Jahren unverändert sind.

Herr Bogusch weist auf eine Ergänzung in der Parkgebührenordnung hin, die nachträglich erfolgt ist. Da Parkflächen auf städtischen Grundstücken umsatzsteuerpflichtig sind (Mahnkesche Wiese, Schützenbastion) wurde § 3 der Parkgebührenordnung dahingehend ergänzt, dass die Parkgebühr in solchen Fällen als Bruttoparkgebühr zu verstehen ist.

 

Weiter erklärt Herr Bogusch, dass alle drei Bereiche, in denen Regelungen getroffen werden können (Parkzonen, Parkgebührenhöhe, Zeitraum der Parkraumbewirtschaftung), angepasst wurden.

 

So gibt es in der neuen Parkgebührenordnung keinen Sommer- und Wintertarif mehr.

Außerdem soll der Zeitraum der Parkraumbewirtschaftung ausgedehnt werden. Es ist vorgesehen, die Bewirtschaftung auf Montag – Sonntag von 9:00 – 18:00 Uhr auszudehnen. Herr Bogusch macht deutlich, dass die Anwohner mit Bewohnerparkausweis die Parkflächen am Frankenwall, am Frankendamm und in der Altstadt kostenfrei nutzen können.

 

Zu den Parkzonen führt der Abteilungsleiter aus, dass es momentan noch drei Zonen gibt, die auf zwei reduziert werden sollen.

Perspektivisch sollen die Parkplätze in der Altstadt wegfallen, sodass diese Zone entfällt bzw. diese mit der Zone B zusammengefasst wird.

Die zweite Zone berücksichtigt das übrige Stadtgebiet.

 

Die Gebührenhöhe wird gemäß der neuen Gebührenordnung auf 1,50 € pro Stunde (50 ct pro 20 min) in der neuen Zone A angepasst.

Im übrigen Stadtgebiet bleibt es bei 2 € für ein Tagesticket bzw. 50 ct pro Stunde.

 

 

Herr Bogsuch geht auf den Prüfantrag aus der letzten Bürgerschaft (AN 0071/2023 –Tagesparken für 1 €) ein. 

Die Umsetzung des Antrages würde die Bindung einer gewissen Anzahl von Parkplätzen über den ganzen Tag bedeuten. Dies würde dem Ziel, auf den bewirtschaften Parkflächen einen Umschlag zu erzeugen entgegenstehen.

 

Das Angebot, für 2 € am Tag in etwas weiterer Entfernung zur Altstadt zu parken, besteht nach wie vor. Die Verwaltung sieht deshalb keine Notwendigkeit, das Parken für 1 € einzurichten.

 

Herr Dr. Raith ergänzt, dass es gerade in Altstadtnähe wichtig ist, Parkplätze für Kunden bereitzustellen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass es innerhalb der Pendlergruppe nicht zu ungerechtfertigten Diskriminierungen kommt. Als Beispiel nennt der Amtsleiter die Beschäftigten im Einzelhandel und in der Pflege, die häufig im Schichtdienst arbeiten.

 

Herr Bauschke erkundigt sich, ob die Regelung, dass ebenerdiges Parken nicht günstiger sein darf als in den Parkhäusern, beibehalten werden soll.

 

Dazu erklärt Herr Bogusch, dass die Regelung für die Parkhäuser, die von der LEG bewirtschaftet werden, beibehalten werden soll. Somit ist eine Erhöhung der Parkgebühren in den Parkhäusern nicht ausgeschlossen.

 

Herr Borbe erkundigt sich, ob auf den Parktickets die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, wenn sie erhoben wird. Herr Bogusch bestätigt die Annahme.

 

Herr Suhr erfragt, ob die kostenlose Nutzung von Parkflächen durch Anwohner in den erwarteten Einnahmen berücksichtigt wurde.

Außerdem möchte er wissen, ob zu erwarten ist, dass weniger Pendler die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sollte die Bahnhofstraße bewirtschaftet werden.

Weiter erkundigt sich der Fraktionsvorsitzende, wie entschieden wurde, welche Flächen in die Parkzone zwei aufgenommen und damit bewirtschaftet werden.

 

Herr Bogusch antwortet auf die erste Frage, dass die kostenlose Nutzung von Parkflächen durch Anwohner nicht eingepreist wurde. Es handelt sich um eine schwierige Einschätzung, die von vielen Faktoren abhängt. Der Effekt soll aber beobachtet und in den nächsten Jahren, wenn nötig, berücksichtigt werden.

 

Momentan kostet das Parken in der Bahnhofstraße noch 4 € pro Tag. Nach der Anpassung der Parkgebührenordnung verringert sich dies auf 2 € pro Tag, die Verwaltung hält dies für einen angemessenen Preis für Pendler.

 

Zur Abgrenzung der beiden neuen Zonen A und B erklärt Herr Bogusch, dass die Zone B nicht in allen Bereichen bewirtschaftet wird und es hier auch Anpassungsmöglichkeiten geben soll.

 

Herr Bauschke beantragt Rederecht für Herrn Adomeit, den Antragsteller.

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Somit erhält Herr Adomeit Rederecht.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Suhr, ob ein Beschluss der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses notwendig wäre, sollten zusätzliche bewirtschaftet Flächen in Zone B entstehen, erklärt Herr Bogusch, dass kein Beschluss erforderlich ist.

 

Herr Adomeit weist auf die Hansestadt Wismar hin, die das Parken für 1 € bereits anbietet. Aus seiner Sicht beginnen in der Innenstadt bereits viele in den frühen Morgenstunden zu arbeiten (Gastronomie, Arztpraxen). Die Touristen kommen zwischen 10 und 11 Uhr in die Stadt. 

Herr Bogusch weist darauf hin, dass eine Parkraumbewirtschaftung nicht in erster Linie dafür da ist, Einnahmen zu generieren, sondern um den Verkehr zu lenken, um die Parkdauer zu reduzieren und eine Fluktuation in der Parkplatzbelegung zu erzeugen. 

 

Herr Gottschling berichtet, dass das Parken am Greifswalder Dom 2,50 € die Stunde kostet. Eventuell soll durch die hohen Gebühren der Autoverkehr aus der Innenstadt herausgehalten werden.

Aus seiner Sicht ist das Parken für 1 € vorbei und die Parkgebühren steigen überall.

 

Herr Bauschke denkt, dass die Verringerung der Taktung von 30 auf 20 Minuten Anlass zur Kritik geben könnte.

 

Herr Miseler sieht die Ausweitung der Bewirtschaftung auf den Sonntag problematisch, hier werden sich auch die Stralsunder umstellen müssen.

Er erkundigt sich, ob eine Verweisung zur Beratung in den Fraktionen rein zeitlich möglich wäre. 

 

Herr Bogusch erklärt, dass, umso früher der Beschluss gefasst wird, die neue Gebührenordnung greifen kann. Es sprechen aber keine Fristen oder gesetzlichen Regelungen gegen eine Verweisung.

 

Herr Gottschling spricht sich für einen Bewirtschaftungszeitraum von Montag bis Samstag aus und erkundigt sich, wie hoch die Einnahmen am Sonntag wären.

Dazu kann Herr Bogusch ad hoc keine Aussage machen. Der Abteilungsleiter merkt an, dass es in vielen Orten Standard ist, auch am Sonntag fürs Parken zu bezahlen.

Herr Dr. Raith ergänzt, dass in der jetzigen Zeit die Innenstädte auch sonntags belebt sind und deshalb auch an diesem Tag eine Parkraumbewirtschaftung notwendig ist.

 

Herr Schulz stellt den Antrag, die Vorlage B 0016/2023 zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Bauschke stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Die Vorlage wurde verwiesen und wird abschließend in der Sitzung des Ausschusses am 26.10.2023 beraten.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltung