Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Wunderlich erklärt, dass es sich um eine Fläche handelt, welche der Stadt gehört. Die Fläche ist im Zusammenhang mit einem B-Plan der Gemeinde Wendorf zu betrachten, der sich südlich anschließt.

Aufgrund von vorliegenden Anfragen wurde der Bereich, für den es noch keinen B-Plan gibt, als Gewerbegebiet festgesetzt, sodass eine zusammenhängende Fläche entsteht. Das Gebiet liegt an der Koppelstraße neben den Möbelwerken.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gottschling zu der im Areal befindlichen Gasanlage antwortet Frau Wunderlich, dass mit dem Planverfahren erst begonnen wurde. Im Laufe der Prüfung wird sich zeigen, ob die Gasstation für die sich ansiedelnden Gewerbebetriebe eine Gefahr darstellen würde.

 

Herr Grösser informiert für seine Fraktion, dass diese die Vorlage nicht unterstützen wird, wenn Windenergie als Möglichkeit der Energiegewinnung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Dazu merkt Herr Dr. Raith an, dass es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan handelt, welcher etwas zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung aussagt. Außerdem wird es eine planungsrechtliche Festsetzung zu baulichen Höhen von Anlagen geben.

Demnach wären höchstens Kleinwindkraftanlagen von ca. 20 m Höhe denkbar.

Konventionelle Windkraftanlagen sind aber über die Festsetzung zur Höhe ausgeschlossen.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, stellt Herr Bauschke die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0076/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. 

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen 1 Gegenstimme 1 Stimmenthaltung