Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Wunderlich führt aus, aus welchem Grund die nochmalige Änderung vorgenommen wurde. Weder die Baufelder, noch die Erschließung und auch die Nutzung sind von der Änderung betroffen. 

Es handelt sich um eine einfache Änderung nach § 13 Baugesetzbuch. Angepasst wurden lediglich Trauf- und Fürsthöhen, Dachformen und Dachneigungen. Außerdem wurden in zwei Baufeldern Doppelhäuser zugelassen. Damit soll auch nicht so wohlhabenden Familien in der jetzigen wirtschaftlichen Lage der Bau eines Eigenheims ermöglicht werden.

 

Es gibt keine Fragen zur Vorlage.

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0073/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen