Anfrage:
1. Wie ist der Stand der Einführung der Bettensteuer?
2. Wann und wie werden alle von der Abgabe Betroffenen umfänglich über die Einführung der Bettensteuer und der damit verbundenen Formalien informiert?
Herr Fürst antwortet wie folgt:
zu 1. und 2.:
Die Satzung über
die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund wurde durch
die Bürgerschaft am 15.12.2022 und final am 16.03.2023 beschlossen.
Die Bekanntmachung
der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund Nr. 4 am 05.06.2023
(Rechtskraft 06.06.2023). Die Satzung ist auf der Homepage stralsund.de unter
dem Begriff Ortsrecht abrufbar.
Unmittelbar nach
Beschluss der Bürgerschaft zur Übernachtungssteuer ist zur Einführung dieser
ein Lenkungskreis und ein Projektteam in Kooperation mit den Stadtwerken ins
Leben gerufen worden, um ein entsprechendes Webportal einzurichten.
Mit diesem Portal
soll einerseits den Beherbergungsbetrieben die Umsetzung der Meldungen
(Anzeigen und Erklärungen) entsprechend der Übernachtungssteuersatzung
erleichtert werden und andererseits in der Verwaltung ein voll digitaler
Arbeitsplatz geschaffen werden. Da keine entsprechende Software auf dem Markt
verfügbar war, wurde die Erarbeitung eines eigenen Web-Portals in Auftrag
gegeben.
Das erste Treffen
mit der Firma fand am 22.06.2023 statt. Die Projektgruppe bestehend aus den
Mitarbeitern der Software Firma, den Stadtwerken und der Verwaltung trifft sich
seitdem in online Meetings 2- bis 3-mal in der Woche.
Über das Webportal
sollen die Beherbergungsbetriebe ihre Geschäftstätigkeit anzeigen (anmelden,
ummelden, abmelden) sowie ihre Quartalserklärungen zum 15. des Monats, der auf
das abgelaufene Quartal folgt, abgeben. Dann werden die Erklärungen von der
zuständigen Sachbearbeiterin geprüft und sich noch ergebende Rückfragen
geklärt. Danach erfolgt die Erstellung der Bescheide. Die Zustellung der
Bescheide an die Beherbergungsbetriebe soll möglichst in digitaler Form über
den Rückkanal des Webportals abgewickelt werden.
Ende Juli wurde
medial über die Einführung der Übernachtungssteuer berichtet, auf die
Einrichtung des Webportals, auf den FAQ- Katalog und auf eine erste
Informationsveranstaltung hingewiesen.
Das umfangreiche
IT-Projekt soll Mitte des IV. Quartals abgeschlossen sein, so dass das Portal
den Beherbergungsbetrieben für die ersten fälligen Erklärungen zum 15.01.2024
für den September 2023 und das 4. Quartal 2023 zur Verfügung steht.
Für diesen Zeitraum
09-12/2023 wurde eine einmalige Übergangslösung geschaffen.
Momentan erreichen die
Verwaltung von den Beherbergungsbetrieben telefonische und schriftliche
Anfragen zur Umsetzung der Übernachtungssteuersatzung, die beantwortet bzw.
auch im persönlichen Vor-Ort-Gespräch geklärt werden.
Die durch die
Hansestadt Stralsund erarbeiteten FAQs wurden ab 26.07.2023 bereitgestellt
unter
https://www.stralsund.de/buerger/rathaus/verwaltung/Aemteruebersicht/kaemmereiamt/Abteilung_Steuern/uebernachtungssteuer_faq/.
Diese wurden nach
der Informationsveranstaltung am 29.08.2023 anhand der auftretenden Fragen
seitens der Beherbergungsbetriebe ergänzt und sind in aktueller Version ab
01.09.2023 auf der Seite der Hansestadt Stralsund verfügbar.
Ebenfalls auf der
Informationsveranstaltung wurde das noch in Bearbeitung befindliche WEB-Portal,
auf dem sich die Beherbergungsbetriebe voraussichtlich ab Mitte des 4. Quartals
registrieren können, vorgestellt.
Sobald die
Plattform zur Verfügung steht, wird eine entsprechende Information über die
städtische Homepage erfolgen.
Herr Quintana Schmidt erfragt die Kosten für das Web-Portal und ob die Einführung zum 15.01.2024 realistisch sei. Er nimmt Bezug auf zuvor getätigte Aussagen, wonach Greifswald und Schwerin ein ähnliches Modell der Übernachtungssteuersatzung anwenden. Daher ist er verwundert, dass keine Software auf dem Markt verfügbar sein soll.
Herr Fürst berichtet, dass die genannten Städte nicht über ein entsprechendes Web-Portal verfügen. Die zuvor genannten Parallelen beziehen sich auf die Betrachtung hinsichtlich des Steuerschuldners.
Das neue Web-Portal werde aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert. Herr Fürst hält die genannte Zeitschiene für umsetzbar.
Herr Tanschus ergänzt, dass das Volumen bei ca. 60 T € liegt und die Vertragslaufzeit mehrere Jahre beträgt. Dies stelle im Abgleich zu den notwendigen Personalkosen und zur Praktikabilität die bessere Variante dar.
Herr Adomeit weist darauf hin, dass die Thematik in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben ausführlich behandelt wurde. Er kritisiert in dem Zusammenhang, dass die Thematik erneut in die Bürgerschaft eingebracht wird, obwohl die Möglichkeit bestünde, an der Ausschusssitzung teilzunehmen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.